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Illustration: Malpalette, gerahmtes Bild mit kleinem Etikett und ein paar Funken

KI-Kennzeichnung: Was Betriebe auf Social Media kennzeichnen müssen

Seit dem 2. August 2026 müssen realistische KI-Bilder, KI-Videos und KI-Stimmen gekennzeichnet sein. Ein von KI geschriebener Werbetext braucht meist keinen Hinweis.

Von Lisanne, Online-Marketing-Expertinaktualisiert am

Kurz gesagt: Was muss gekennzeichnet werden?

InhaltKennzeichnen?
Werbetext, Beitrag zu deinem Angebot, Produktbeschreibung, mit KI geschriebenIn der Regel nein
Mit KI geschriebener Text, der allgemein über Themen wie Gesundheit oder Politik informiert, etwa ein Gesundheitstipp deiner PraxisNein, wenn du oder jemand aus deinem Team ihn vorher liest und dafür geradesteht. Ungeprüft: ja
Echtes Foto mit kleinen Korrekturen wie Licht, Zuschnitt oder FarbeIn der Regel nein. Je mehr sich am Inhalt ändert, desto eher ja.
Realistisches KI-Bild oder KI-Video von Menschen, Räumen, Gerichten oder Produkten, das echt wirken kannJa, klar sichtbar
Erkennbar gezeichnete Grafik, etwa ein MaskottchenNein, solange sie niemand für ein echtes Foto halten kann
KI-Stimme, die wie eine echte Person klingtJa
Chat auf deiner Website, in dem eine KI automatisch antwortetJa, mit einem Hinweis zu Beginn
Tipp

Das ist keine Rechtsberatung. Viele Einzelfragen sind noch nicht von Gerichten geklärt, und die EU arbeitet noch an Leitlinien. Im Zweifel lieber kennzeichnen.

Beispiele aus dem Alltag von Betrieben

SituationWas du tun solltest
Restaurant: KI erstellt ein realistisches Foto eines Gerichts, das es so nie auf dem Teller gabKennzeichnen. Besser noch: das echte Gericht fotografieren, Gäste erwarten genau das.
Friseur: Vorher-Nachher-Bild, bei dem das Ergebnis mit KI geschönt wurdeNicht machen. Auch mit Hinweis wirkt ein geschöntes Ergebnis irreführend.
Handwerk: KI-Bild eines fertigen Bads, das noch nicht gebaut istKennzeichnen und dazuschreiben, dass es ein Entwurf ist.
Laden: echtes Produktfoto, Hintergrund mit KI aufgeräumtMeist kein Hinweis nötig, solange das Produkt selbst unverändert ist.
Jeder Betrieb: KI hilft beim Text für den Beitrag zum WochenangebotKein Hinweis nötig. Prüfe trotzdem, ob Preise und Angaben stimmen.
Illustration: Bad im Umbau, an der Wand ein gerahmtes Bild vom fertigen Bad mit einem kleinen Etikett
Ein Bad, das es noch nicht gibt: Schreib dazu, dass das Bild ein Entwurf ist.

So kennzeichnest du richtig

Der Hinweis muss klar sein und spätestens dann zu sehen, wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht. Ein Satz im Impressum oder in den Geschäftsbedingungen reicht nicht.

  1. Im Bild oder Video selbst

    Ein kleiner, gut lesbarer Hinweis wie „KI-generiert“ oder „Mit KI erstellt“ in einer Ecke des Bildes oder zu Beginn des Videos.

  2. In der Bildunterschrift

    Am Anfang der Beschreibung, nicht versteckt unter vielen Hashtags. Zum Beispiel: „Mit KI erstelltes Bild.“

  3. Mit der Funktion der Plattform

    Instagram und Facebook bieten beim Posten die Möglichkeit, einen Inhalt als mit KI erstellt zu kennzeichnen. Teilweise setzen die Plattformen auch selbst einen Hinweis, wenn sie KI-Inhalte erkennen.

Infografik: So kennzeichnest du KI-Inhalte. Im Bild, in der Bildunterschrift, mit der Funktion der Plattform.
Tipp

Eine erkennbar gezeichnete Figur deines Betriebs hält niemand für echt, sie braucht keinen Hinweis. Ist ein witziges KI-Bild dagegen fotoecht, reicht ein kleiner Hinweis, der den Witz nicht stört.

Unsere Empfehlung für Betriebe

  • Nutze KI gern für Texte, Ideen und Planung. Das spart am meisten Zeit und braucht in der Regel keinen Hinweis.
  • Zeig bei Bildern und Videos vor allem Echtes: deine Arbeit, dein Team, deine Räume. Das wirkt am stärksten und ist rechtlich unkompliziert.
  • Wenn du doch realistische KI-Bilder nutzt, kennzeichne sie immer.
  • Schöne nie Ergebnisse, die Kunden bei dir kaufen, etwa Frisuren, Gerichte oder fertige Arbeiten.
Illustration: Handy vor einem Teller mit Schweinebraten, Knödel und Rotkohl
Ein Foto vom echten Gericht braucht keinen Hinweis und zeigt Gästen genau, was sie bekommen.

Woher die Regel kommt

Die Pflicht kommt aus den neuen KI-Regeln der EU. Sie gelten seit dem 2. August 2026 in der ganzen EU, also auch in Deutschland und Österreich, und betreffen jeden Betrieb, der KI-Inhalte veröffentlicht, egal wie klein. Die Schweiz ist nicht in der EU, wer aber Kunden in der EU anspricht, hält sich am besten trotzdem daran.

  • Kennzeichnen musst du, was KI erzeugt oder verändert hat und was jemand für ein echtes Foto, Video oder eine echte Stimme halten könnte. Das gilt für Menschen genauso wie für Räume, Gerichte oder Produkte.
  • Die unsichtbaren Markierungen in KI-Dateien setzen die Anbieter der KI-Werkzeuge. Darum musst du dich nicht kümmern.

Bei Verstößen sind Bußgelder möglich, für kleine Betriebe fallen sie niedriger aus. Näher liegt meist etwas anderes: Kunden fühlen sich getäuscht, oder ein Mitbewerber geht gegen irreführende Werbung vor.

Häufige Fragen

Muss ich jeden Beitrag kennzeichnen, bei dem KI geholfen hat?

Nein. Werbetexte und Beiträge zu deinem Angebot, die mit KI geschrieben wurden, müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Die Pflicht betrifft vor allem realistische KI-Bilder, KI-Videos und KI-Stimmen sowie ungeprüfte KI-Texte, die allgemein über Themen wie Gesundheit oder Politik informieren.

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Seit dem 2. August 2026. Sie kommt aus den KI-Regeln der EU und gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Wie muss der Hinweis aussehen?

Klar, gut sichtbar und direkt am Inhalt, spätestens beim ersten Ansehen. Zum Beispiel „KI-generiert“ im Bild oder am Anfang der Bildunterschrift. Ein Hinweis im Impressum reicht nicht.

Muss ich ein mit KI bearbeitetes Foto kennzeichnen?

Bei kleinen Korrekturen wie Licht, Farbe oder Zuschnitt in der Regel nicht. Wird das Bild so verändert, dass es etwas zeigt, das es so nicht gab, solltest du es kennzeichnen.

Gilt die Pflicht auch in der Schweiz?

Die KI-Regeln der EU gelten nur in der EU. Schweizer Betriebe, die Kunden in der EU ansprechen, sollten sich trotzdem daran orientieren. Ehrlich gekennzeichnete Inhalte schaden ohnehin nie.

Was droht, wenn ich nicht kennzeichne?

Die EU sieht Bußgelder vor, für kleine Betriebe niedriger. Praktisch wichtiger sind oft enttäuschte Kunden und Ärger mit Mitbewerbern wegen irreführender Werbung.

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