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Illustration: Zahn, Zahnbürste und Aufsteller auf Wolken, dazu ein Papierflieger

Werbung für Zahnärzte: was erlaubt ist und was wirkt

Zahnärzte dürfen werben, wenn sie sachlich informieren. Hier steht, was erlaubt ist, was nicht, und welche Werbung neue Patienten bringt, mit 30 Minuten pro Woche.

Von Jakob, Online-Marketing-Experteaktualisiert am

Kurz gesagt

Ja, Werbung ist für Zahnärzte erlaubt, solange sie sachlich informiert: über Praxis, Team, Leistungen und Sprechzeiten. Tabu sind Superlative, Rabatte auf Behandlungen und Erfolgsversprechen. So regeln es die Berufsordnung deiner Landeszahnärztekammer und das Heilmittelwerbegesetz.

Die meisten neuen Patienten finden eine Praxis über Google. Rund 74.000 Mal im Monat suchen Menschen in Deutschland nach „Zahnarzt in der Nähe“ und 40.500 Mal nach „Zahnarzt Notdienst“ (Google Keyword Planner, Oktober 2026). Ein vollständiges Google-Profil mit echten Fotos und Bewertungen ist deshalb deine wichtigste Werbung, und sie kostet nichts.

Was du in der Werbung darfst

Die Faustregel: Informieren ja, anpreisen nein. Das gilt auch für alles, was eine Agentur oder ein Portal in deinem Namen schaltet, dafür haftest du mit.

VorhabenErlaubt?
Team, Praxisräume, Geräte und Sprechzeiten zeigenJa, das ist sachliche Information
Patientenstimmen und DankesschreibenJa, wenn sie echt sind, nicht übertreiben und der Patient zugestimmt hat
Vorher-Nachher-Bilder einer ZahnbehandlungMit Einwilligung möglich, wenn nichts geschönt ist. Bei reinen Schönheitseingriffen wie Faltenunterspritzung verboten
„Garantiert schmerzfrei“, „perfektes Lächeln in einer Sitzung“Nein, ein Erfolg darf nicht versprochen werden
Festpreis, Rabatt oder Gutschein für NeupatientenNein, die Preise setzt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnbürste oder Kalender mit Praxislogo verschenkenJa, kleine Werbegeschenke sind erlaubt
„Bester Zahnarzt der Stadt“, Vergleich mit anderen PraxenNein, das ist Anpreisen und Vergleichen

Tätigkeitsschwerpunkte wie Implantologie oder Kinderzahnheilkunde darfst du nennen, wenn du dort regelmäßig arbeitest. „Spezialist für“ ist heikel, weil es nach Fachzahnarzt klingt. In Österreich und der Schweiz gilt dasselbe Prinzip: sachlich, wahr und nicht aufdringlich.

Tipp

Das ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Gesetze und Berufsordnungen ändern sich. Wenn du unsicher bist, frag deine Kammer, deinen Verband oder einen Anwalt.

Welche Werbung sich lohnt

Patienten wechseln selten aus Neugier die Praxis. Sie suchen, wenn sie umziehen, Schmerzen haben oder unzufrieden sind, und dann bei Google. Nach „professionelle Zahnreinigung“ wird rund 18.100 Mal im Monat gesucht, ein Klick auf eine Anzeige dazu kostet im oberen Bereich etwa 5,50 Euro. Ohne Anzeige gefunden zu werden, lohnt sich also doppelt.

  1. Sprechzeiten, Feiertage und Notdienst immer aktuell
  2. Echte Fotos von Empfang, Wartezimmer und Team
  3. Auf Bewertungen sachlich antworten, ohne Details zur Behandlung
  4. Termin-Link und ob neue Patienten aufgenommen werden
Beispiel mit erfundenem Betrieb
KanalWas es bringtKostenAufwand
Google-ProfilNeue Patienten aus der Umgebung, Anrufe im Notfallkostenlos15 Minuten pro Woche: Fotos, Sprechzeiten, Antworten auf Bewertungen
Website mit Leistungen und Online-TerminVertrauen vor dem ersten Besuch, weniger TelefonateBaukasten ab etwa 20 Euro im Monat, Agentur oft mehrere Tausend Euroeinmal aufsetzen, dann zweimal im Jahr prüfen
Instagram oder FacebookTeam kennenlernen, Angst nehmen, Azubis und Fachkräfte findenkostenlosein bis zwei Beiträge pro Woche
Terminerinnerung per Brief, SMS oder MailBestandspatienten kommen zur Kontrolle und ZahnreinigungPorto oder wenige Cent pro SMSeinmal einrichten; Einwilligung der Patienten einholen
Praxisschild, Schaufenster, Aushang im ViertelGesehen werden von Laufkundschaft und Nachbarngrob 300 bis 2.000 Euro für ein gutes Schildeinmalig

Wann Werbung am besten wirkt

WannAnlassIdee
JanuarNeues Jahr, neue Vorsätze, BonusheftErinnerung an die jährliche Kontrolle für das Bonusheft
Februar bis AprilFastenzeit, viele verzichten auf SüßesBeitrag zu verstecktem Zucker in Getränken, sachlich mit Tipps
SommerSchulferien, ReisezeitHinweis auf Termine für Kinder in den Ferien und Urlaubsvertretung
25. SeptemberTag der ZahngesundheitInfotag oder Beitrag zum jährlichen Motto
Oktober bis DezemberJahresende, Festzuschuss und Bonus nutzenErinnerung an offene Kontrollen, damit das Bonusheft lückenlos bleibt

Ideen, die wenig kosten

  • Stell jedes Teammitglied mit Foto und einem Satz vor, mit Einwilligung. Patienten mit Angst wollen wissen, wer sie erwartet.
  • Zeig einen Behandlungsraum aus Patientensicht, dazu drei Sätze, was bei der ersten Untersuchung passiert.
  • Beantworte einmal pro Woche eine echte Patientenfrage, etwa „Wie oft zur Zahnreinigung?“, kurz und ohne Werbeversprechen.
  • Leg einen QR-Code zur Google-Bewertung an den Empfang und frag nach der Behandlung freundlich, ohne Gegenleistung.
  • Halte Sprechzeiten, Feiertage und Notdienst im Google-Profil aktuell. Falsche Zeiten kosten Vertrauen schneller als jede schlechte Bewertung.
  • Nutz das Profil auch für Stellenanzeigen: ein Foto vom Team und „Wir suchen ZFA“ erreicht oft mehr als ein Jobportal.
Foto: Behandlungsraum einer Zahnarztpraxis aus Sicht des Patienten auf dem Behandlungsstuhl
Der Raum aus Patientensicht, dazu drei Sätze, was bei der ersten Untersuchung passiert.

Deine Werbewoche in 30 Minuten

  1. Montag: Bewertungen beantworten

    Antworte kurz und freundlich, ohne Details zur Behandlung. Die Schweigepflicht gilt auch hier.

  2. Mittwoch: ein Foto aus der Praxis

    Team, neues Gerät oder Wartezimmer. Ein Satz dazu reicht, ohne Superlative.

  3. Donnerstag: Google-Profil prüfen

    Sprechzeiten, Urlaub, Notdienst und neue Fotos. Fragen im Profil beantworten.

  4. Freitag: eine Patientenfrage

    Eine häufige Frage aus der Woche als kurzer Beitrag, sachlich und hilfreich.

Typische Fehler

  • Rabattaktionen wie „Zahnreinigung zum halben Preis“ oder Neukunden-Gutscheine. Das verstößt gegen GOZ und Berufsrecht.
  • Patientenfotos ohne schriftliche Einwilligung, auch wenn das Gesicht nur halb zu sehen ist.
  • Antworten auf Bewertungen, die verraten, dass jemand Patient war oder was behandelt wurde.
  • Ein Google-Profil mit alten Sprechzeiten, keinem Foto und unbeantworteten Fragen.
  • Agenturen, die mit „garantiert mehr Patienten“ werben und dafür anpreisende Anzeigen schalten. Dafür haftest du mit.

Häufige Fragen

Ist Werbung für Zahnärzte erlaubt?

Ja, sachliche Information über Praxis, Leistungen und Team ist erlaubt. Verboten sind Anpreisen, Irreführen, Herabsetzen und Vergleichen, dazu Erfolgsversprechen und Rabatte.

Darf ich als Zahnarzt Rabatte oder Gutscheine anbieten?

Nein, die Gebührenordnung für Zahnärzte legt die Preise verbindlich fest. Erlaubt sind kleine Werbegeschenke wie eine Zahnbürste mit Praxislogo.

Wie bekomme ich neue Patienten?

Vor allem über das Google-Profil: aktuelle Sprechzeiten, echte Fotos, ein Termin-Link und der Hinweis, dass du neue Patienten aufnimmst. Dazu Bewertungen und Empfehlungen von Patienten, die sich gut aufgehoben fühlen.

Wie komme ich an mehr Google-Bewertungen?

Leg einen QR-Code an den Empfang und frag nach der Behandlung freundlich, alle Patienten, nicht nur die Zufriedenen. Gib nichts dafür, gekaufte Bewertungen sind immer verboten.

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