
Werbegeschenke für die Arztpraxis: Hausarzt und Facharzt
Patienten darfst du nur Kleinigkeiten mit dem Namen der Praxis schenken, überweisenden Kollegen nur eine Karte. Hier stehen Ideen mit Preisen, Kartentexte und der Plan bis zur letzten Sprechstunde.
Von Jessica, Social-Media-Expertinaktualisiert am
Kurz gesagt
Ein Päckchen Taschentücher, eine Tablettenbox oder ein Wärmekissen mit dem Namen deiner Praxis ist erlaubt, und viel mehr nicht. Für dich heißt das: Was Patienten von dir mitnehmen, ist billig, nützlich und trägt den Namen deiner Praxis, aufgedruckt und nicht nur auf einem Aufkleber. Ohne Praxisnamen sind nur Kleinigkeiten um einen Euro drin. Ein Gutschein für die Reiseimpfung, ein Rabatt auf eine Selbstzahlerleistung oder ein Gesundheitscheck gratis ist kein Geschenk, sondern verbotene Werbung.
In der Hausarztpraxis kommen im Dezember mehr Menschen als sonst: Grippeimpfung, Rezepte für die Feiertage, Krankmeldungen. Die sichere Linie ist ein Korb an der Anmeldung, für alle gleich, und ein Aushang mit Urlaub und Vertretung. Ausgesucht wird nie nach Diagnose, also kein Traubenzucker nur für die Diabetiker.
Die größte Falle steht nicht im Wartezimmer, sondern auf deiner Überweiserliste. Als Fachärztin lebst du von Überweisungen, und gerade deshalb darf nichts, was du Hausarztpraxen, Pflegeheimen oder Pflegediensten schickst, wie ein Dank dafür aussehen.
Was über die Anmeldung geht, nach Fachrichtung
Alles hier trägt den Namen deiner Praxis und kostet bei einigen hundert Stück unter einem Euro, dazu kommen einmalige Druckkosten. Die Preise sind grobe Stückpreise ab Menge.

| Praxis | Idee | Preis ab | Für wen |
|---|---|---|---|
| Hausarzt, Innere | Tablettenbox mit vier Fächern | 23 Cent | Alle mit Medikamentenplan, gerade wenn sie über die Feiertage verreisen |
| Hausarzt, HNO, Kinderarzt | Taschentücher im Zehnerpäckchen | 16 bis 60 Cent | Alle im Dezember, wenn das halbe Wartezimmer schnieft |
| Orthopädie, Hausarzt | Kühl-Wärmekissen | 63 bis 90 Cent | Rücken, Nacken, kalte Hände an der Bushaltestelle |
| Hautarzt | Lippenpflegestift | 28 Cent | Alle, im Winter mit rissigen Lippen |
| Augenarzt | Brillenputztuch aus Mikrofaser | 45 Cent | Alle Brillenträger, also fast alle |
| Chirurgie, Kinderarzt, Hausarzt | Pflastermäppchen | 26 bis 55 Cent | Familien, für die Jackentasche |
| Alle Fachrichtungen | Wandkalender mit Sprechzeiten und Telefonnummer | knapp 1 Euro | Einer pro Haushalt, ab dem ersten Advent |
| Kinder- und Hausarzt | Sticker aus der Großpackung | wenige Cent | Kinder nach dem Impfen |
Ein Kugelschreiber mit Praxisnamen kostet ab etwa 18 Cent und geht immer. Was nicht geht, ist der Kugelschreiber oder Notizblock, den der Pharmaaußendienst dagelassen hat: Die Berufsordnung verbietet Ärztinnen und Ärzten, im Zusammenhang mit ihrer Arbeit für fremde Produkte zu werben, und ein Medikamentenname auf dem Kugelschreiber an deiner Anmeldung ist genau das.
Wen du beschenkst und mit wie viel
Eine Hausarztpraxis mit zwei Ärztinnen sieht im Dezember schnell 800 bis 1.200 verschiedene Menschen. Persönlich beschenken kannst du davon niemanden, und das musst du auch nicht. So teilst du auf:
| Wer | Wie viele | Wie viel | Was passt |
|---|---|---|---|
| Alle Patienten im Dezember | 800 bis 1.200 | 20 bis 30 Cent | Taschentücher aus dem Korb an der Anmeldung, für alle gleich |
| Haushalte, die nach einem Kalender fragen | 200 bis 400 | knapp 1 Euro | Kalender mit Sprechzeiten, einer pro Haushalt |
| Patienten mit Hausbesuch | 20 bis 60 | unter 1 Euro | Tablettenbox und eine Karte vom Team, beim letzten Besuch vor dem Fest |
| Pflegeheime und Pflegedienste | 2 bis 8 | etwa 1,50 Euro mit Porto | Karte, bei der letzten Visite vor dem Fest selbst mitgebracht |
| Praxen, die dir überweisen oder an die du überweist | 5 bis 30 | etwa 1,50 Euro mit Porto | Dank für die Zusammenarbeit, ohne Patientennamen und ohne Zahlen |
| Dienstleister der Praxis | 2 bis 5 | bis 50 Euro mit Mehrwertsteuer | Praxis-IT, Reinigung, Hausmeister: Pralinen, Wein, ein Frühstück |
Ein Beispiel für die Hausarztpraxis mit zwei Ärztinnen: 1.000 Päckchen Taschentücher mit Praxisnamen zu je 22 Cent sind 220 Euro. 300 Kalender zu je 1 Euro sind 300 Euro. 50 Tablettenboxen für die Hausbesuche zu je 25 Cent kosten gut 12 Euro. 30 Karten an Heime, Pflegedienste und Kollegen liegen bei etwa 40 Euro mit Porto. Für die Praxis-IT und die Reinigungsfirma je ein Geschenk für 30 Euro. Zusammen rund 630 Euro, dazu die einmaligen Druckkosten, nach denen du vor der Bestellung fragst.
Kollegen, Pflegeheime und die Apotheke nebenan
Die Berufsordnung verbietet dir, für die Zuweisung von Patienten einen Vorteil zu versprechen, zu geben oder anzunehmen, und zwar in beide Richtungen. Wer einer Praxis etwas dafür gibt, dass sie Patienten schickt, kann sich außerdem wegen Bestechung im Gesundheitswesen strafbar machen. Schon der Anschein schadet beiden Praxen.
- Du bist Fachärztin, und drei Hausarztpraxen schicken dir die meisten Patienten? Eine Karte mit Dank für die Zusammenarbeit ist Kollegialität. Der Präsentkorb, der jedes Jahr nach der Zahl der Überweisungen ausfällt, ist das Gegenteil.
- Du bist Hausarzt und überweist an eine Radiologie, die dir im Dezember Wein schickt? Gib ihn freundlich zurück. Dasselbe gilt für Labor, Sanitätshaus und Pharmaaußendienst.
- Pflegeheime und Pflegedienste bestimmen mit, welche Praxis ihre Bewohner betreut. Ein Geschenk an das Pflegeteam kann deshalb wie eine Gegenleistung aussehen. Eine Karte an den Wohnbereich mit deinen Hausbesuchszeiten zwischen den Jahren ist genau richtig.
- Die Apotheke gegenüber bekommt eine Karte, mehr nicht. Ärztinnen und Ärzte dürfen Patienten nicht ohne guten Grund in eine bestimmte Apotheke schicken, und ein Geschenk hin oder her verwischt genau diese Grenze.
In Österreich verbietet das Ärzterecht ebenfalls jede Vergütung für das Zuweisen von Patienten, und die Kammer untersagt aufdringliche Selbstdarstellung und Werbung für Arzneimittel. Eine feste Wertgrenze für Werbegeschenke an Patienten gibt es dort nicht. In der Schweiz verbietet die Standesordnung der FMH Entschädigungen für Zuweisungen.
Unsicher bei einem Geschenk an Kollegen, an ein Heim oder vom Labor? Ein Anruf bei deiner Landesärztekammer kostet nichts. In Österreich hilft deine Ärztekammer, in der Schweiz deine kantonale Ärztegesellschaft.
Wenn Patienten der Praxis etwas schenken
Im Dezember dreht sich die Richtung oft um. Die Pralinen für das Team, der selbst gebackene Stollen oder die Karte vom Patienten, den ihr durch ein schweres Jahr begleitet habt, darfst du mit gutem Gewissen annehmen. Verboten sind Geschenke, die den Eindruck erwecken, sie könnten deine ärztliche Entscheidung beeinflussen.
- Bargeld, Gutscheine mit nennenswertem Wert oder ein teures Geschenk an dich persönlich lehnst du freundlich ab, gerade wenn derselbe Patient sich ein Rezept, eine Krankschreibung oder einen Termin wünscht.
- Leg im Team fest, was ihr annehmt und wohin es geht, etwa: Süßes in die Küche, Geld nie. Dann muss die MFA an der Anmeldung nicht allein entscheiden.
- Bedank dich mit einem Satz, nicht mit einem Gegengeschenk. Sonst steht im nächsten Jahr eine größere Schachtel auf dem Tresen.

Was auf die Karte kommt
Eine Arztpraxis schreibt keine Karte, aus der jemand etwas über eine Behandlung erfährt. Die Familie liest mit, die Nachbarin sieht den Umschlag. Schreib deshalb über das Team, die Feiertage und wie man euch erreicht, und gib Patienten die Karte in der Praxis oder beim Hausbesuch. Per Post nur an Patienten, die Grüßen zugestimmt haben, im geschlossenen Umschlag. Und gib nie eine Patientenliste an die Druckerei oder den Werbeartikel-Shop weiter.

- Aushang im Wartezimmer: „Danke, dass Sie uns auch in diesem Jahr vertraut haben. Nehmen Sie sich gern ein Päckchen Taschentücher mit. Vom 24. Dezember bis 3. Januar sind wir im Urlaub, Vertretung: Praxis Dr. Lenz, Bahnhofstraße 4. Nachts und am Wochenende erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, im Notfall die 112. Ab 4. Januar sind wir wieder da, bitte bringen Sie im neuen Quartal Ihre Versichertenkarte mit.“
- Anhänger an der Tablettenbox: „Damit über die Feiertage nichts durcheinanderkommt. Frohe Weihnachten wünscht Ihnen das Team der Hausarztpraxis am Markt“
- Für den letzten Hausbesuch vor dem Fest: „Liebe Frau Albers, danke für jeden Kaffee, den Sie uns in diesem Jahr hingestellt haben. Wir wünschen Ihnen friedliche Feiertage und sehen uns im Januar wieder bei Ihnen zu Hause. Ihre Dr. Wagner und Team“
- An den Wohnbereich im Pflegeheim: „Liebes Team vom Wohnbereich Lindenhof, danke für die gute Vorbereitung jeder Visite und für jeden Anruf, der rechtzeitig kam. Zwischen den Jahren vertritt uns Dr. Lenz, Telefon 0123 45678. Ruhige Dienste und frohe Weihnachten!“
- Von der Facharztpraxis an eine Hausarztpraxis: „Liebe Frau Kollegin Roth, danke für die kurzen Wege in diesem Jahr, die vollständigen Befunde und die Rückrufe auch am Freitagnachmittag. Erholsame Feiertage Ihnen und Ihrem Team! Martin Becker“
Dein Fahrplan bis zur letzten Sprechstunde
Anfang November: Urlaub, Vertretung, Bestellung
Leg fest, wann die Praxis zu ist und wer vertritt, denn das muss auf Aushang, Kalender und Karten. Dann bestellst du Taschentücher, Tablettenboxen und Kalender mit Praxisnamen. Bedruckte Ware braucht oft ein bis drei Wochen, Mindestmengen von einigen hundert Stück sind üblich.
Mitte November: die Liste
Schreib auf, welche Pflegeheime, Pflegedienste und Praxen eine Karte bekommen und welche Dienstleister ein Geschenk. Wer Patienten per Post grüßen will, prüft vorher, wer dem zugestimmt hat. Die Zustimmung zur Erinnerung an die Impfung reicht dafür nicht.
Ab dem 1. Advent am 29. November: Korb und Aushang
Der Korb mit den Taschentüchern steht an der Anmeldung, jeder darf zugreifen, ohne zu fragen. Die Kalender gibt das Team auf Nachfrage aus, einen pro Haushalt. Der Aushang mit Urlaub und Vertretung hängt im Wartezimmer und an der Tür.
Erste Dezemberhälfte: Heime, Kollegen, Hausbesuche
Die Karten an Heime und Praxen gehen raus, bevor dort die ersten Urlaube beginnen. Die Tablettenboxen fahren bei den Hausbesuchen mit und werden beim letzten Besuch vor dem Fest übergeben.
Letzte Sprechstunde: Ansage und Rest
Heiligabend ist 2026 ein Donnerstag, viele Praxen haben danach bis Neujahr zu. Sprich am letzten Tag die Ansage auf dem Anrufbeantworter mit Vertretung und 116117 neu auf und ruf einmal von außen an. Was an Taschentüchern übrig bleibt, steht im Januar weiter an der Anmeldung, wenn die Erkältungen erst richtig losgehen.
Was du besser lässt
- Gutscheine für Selbstzahlerleistungen wie Reiseimpfung, Hautkrebs-Screening oder Ultraschall, auch nicht als „Weihnachtsaktion“. Eine verschenkte oder verbilligte Leistung unterläuft die Gebührenordnung und ist Werbung, die Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt ist.
- Geschenke nach Diagnose, etwa Traubenzucker für alle mit Diabetes oder eine Karte „an unsere Herzpatienten“. Wer an der Anmeldung danebensteht, weiß danach, wer Diabetes hat.
- Das Blutdruckmessgerät für die treuesten Patienten. Nützlich, aber weit über dem geringen Wert, den du Patienten schenken darfst.
- Eine Liste mit Namen und Adressen deiner Patienten an die Druckerei, damit sie Karten verschickt. Schon dass jemand bei dir in Behandlung ist, fällt unter die Schweigepflicht.
Steuer in Kürze
- Für Geschenke gilt die Grenze von 50 Euro pro Empfänger und Jahr. Weil ärztliche Behandlungen umsatzsteuerfrei sind und du meist keine Vorsteuer abziehst, zählt der Preis mit Mehrwertsteuer. Die Pralinen für die Reinigungsfirma für 35 Euro passen, der Wein für 55 Euro ist gar nicht absetzbar.
- Taschentücher, Tablettenboxen und Kalender, die viele Patienten bekommen, kosten weit unter 10 Euro. Dafür brauchst du keine Namensliste, die Rechnung des Werbeartikel-Shops genügt.
- Für Geschenke an Dienstleister notierst du Empfänger, Datum, Geschenk und Preis.
- Für die Leute von der Reinigungsfirma oder der Praxis-IT kann dein Geschenk eine Einnahme sein. Du kannst die Steuer dafür pauschal mit 30 Prozent übernehmen und sagst es ihnen dann. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zählt diese Steuer selbst als Geschenk, die Finanzverwaltung rechnet sie bei den 50 Euro bisher aber nicht mit. Bleibst du mit Geschenk und Steuer zusammen unter 50 Euro, bist du auf der sicheren Seite.
In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.
Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz
Das ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, weiß deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Welche Werbegeschenke darf eine Arztpraxis Patienten geben?
Kleine Dinge von geringem Wert mit dem Namen der Praxis darauf, etwa Taschentücher, eine Tablettenbox, ein Wärmekissen oder einen Kalender mit Sprechzeiten. Für Kleinigkeiten ohne Praxisnamen ziehen Gerichte die Grenze bei etwa einem Euro. Gutscheine für Behandlungen, Rabatte und Gratis-Checks sind nicht erlaubt.
Darf ich als Facharzt überweisenden Hausärzten etwas zu Weihnachten schenken?
Eine Karte mit Dank für die Zusammenarbeit ist in Ordnung. Ein Geschenk, das als Dank für Überweisungen verstanden werden kann, verbietet die Berufsordnung, und es kann als Bestechung im Gesundheitswesen strafbar sein. Frag vorher deine Ärztekammer, wenn du mehr als eine Karte schicken willst.
Dürfen wir Geschenke von Patienten annehmen?
Kleine Aufmerksamkeiten wie Pralinen, Plätzchen oder eine Karte fürs Team ja. Ablehnen solltest du Geld und wertvolle Geschenke, vor allem wenn derselbe Patient etwas von dir möchte, etwa ein Rezept oder eine Krankschreibung. Entscheidend ist, dass kein Eindruck entsteht, das Geschenk könne deine ärztliche Entscheidung beeinflussen.
Was schenkt eine Arztpraxis dem Pflegeheim, das sie betreut?
Eine Karte an den Wohnbereich mit Dank und deiner Vertretung über die Feiertage. Pflegeheime bestimmen mit, welche Praxis ihre Bewohner betreut, deshalb kann schon ein Präsentkorb wie eine Gegenleistung wirken. Für alles über die Karte hinaus fragst du vorher deine Ärztekammer.
Was gehört über die Feiertage ins Wartezimmer?
Ein Aushang mit deinem Urlaub, der Vertretung mit Adresse, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 und der 112 für Notfälle. Dazu der Tag, an dem du wieder da bist. Ein Korb mit Taschentüchern daneben ist dein Weihnachtsgeschenk für alle.
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