
Kundengeschenke für Fußpflege und Podologie
Was Menschen mit empfindlichen Füßen wirklich hilft und was du Patienten mit Rezept schenken darfst. Mit Preisen, Kartentexten und Plan bis zum Dezembertermin.
Von Jessica, Social-Media-Expertinaktualisiert am
Kurz gesagt
Du kennst von deinen Kundinnen etwas, das sonst kaum jemand kennt: ihre Schuhgröße, ihre rissigen Fersen, den eingewachsenen Nagel vom Sommer und ob sie ihre Füße überhaupt noch spürt. Das beste Geschenk aus der Fußpflege nutzt genau dieses Wissen. Ein Paar Baumwollsocken ohne Gummi in der richtigen Größe für 4 Euro trifft besser als jedes Pediküre-Set mit Logo.
Ein Unterschied ist wichtig: Wer bei dir kosmetische Fußpflege selbst bezahlt, ist Kundin wie im Salon. Wer als Patient mit ärztlicher Verordnung zur Podologie kommt, etwa wegen eines diabetischen Fußes, darf in Deutschland nur Kleinigkeiten um 1 Euro mit deinem Praxisnamen bekommen. Rat und Auskunft darfst du ihm dagegen immer schenken, so viel du willst.
Und dann gibt es die Menschen, die man leicht vergisst: das Team im Pflegeheim, das jeden Monat die Liste schreibt und die Bewohner schon bereit hat, wenn du mit dem Koffer kommst, und die Tochter, die ihre Mutter seit Jahren zu dir fährt. Eine Dose Plätzchen für den Stationsraum ist dort das beste Geld, das du im Dezember ausgibst.
Ideen aus deiner Praxis, mit Preisen
Was zu jemandem passt, steht meistens schon in deiner Kartei. Die Preise sind grobe Ladenpreise, im Fachhandel für Praxen oft darunter.

- Die Winterkarte mit Rat, drei Sätze nur für diese Füße: wo sie cremen soll, worauf sie achten muss, wann sie dich anrufen sollte. Kostet nur fünf Minuten und passt für alle, auch für Patienten mit Verordnung.
- Eine Terminkarte mit dem Kalender für 2027 auf der Rückseite und dem Namen deiner Praxis, den nächsten Termin trägst du gleich ein. In der Online-Druckerei kostet sie wenige Cent pro Stück und bleibt das ganze Jahr im Portemonnaie.
- Fußcreme mit Urea für trockene Fersen. Die kleine Tube mit 40 Millilitern kostet im Laden um 5,50 Euro, Probetütchen für Praxen gibt es beim Fachhändler deutlich günstiger. Die Tube für Selbstzahlerinnen, das Probetütchen für alle mit Rezept.
- Baumwollsocken ohne Gummi, um 4 Euro pro Paar. Die Größe musst du nicht raten, du hattest den Fuß in der Hand. Ideal für alle, die im Winter kalte Füße haben, und für ältere Kundinnen, bei denen jedes Bündchen einschneidet.
- Ein Bimsstein oder eine einfache Feile mit einem Aufkleber deiner Praxis, ab etwa 1,65 Euro, für Kundinnen mit gesunden Füßen, die zwischen zwei Terminen selbst ein wenig nacharbeiten.
- Eine Fußmaske in Sockenform, im Drogeriemarkt 1 bis 3 Euro, mit dem Satz „Für den ersten faulen Sonntag im neuen Jahr“. Nur die pflegende Sorte ohne Säurepeeling und nur für Kundinnen ohne Diabetes.
- Für den Hausbesuch: ein Beutel Wintertee und eine Karte, zusammen unter 1 Euro. Viele deiner älteren Kundinnen bekommen im Dezember weniger Besuch, als man denkt. Eine Karte auf dem Wohnzimmertisch hält dort lange.
- Für das Team im Pflegeheim: eine Dose Plätzchen oder Pralinen für den Stationsraum, 10 bis 20 Euro pro Haus, mit einer Karte an alle.
Wen du beschenkst und mit wie viel
Eine Fußpflege mit einem Behandlungsstuhl und ein paar Hausbesuchen hat oft 150 bis 300 Menschen in der Kartei. Die meisten kommen alle vier bis acht Wochen, du siehst also fast alle ein oder zwei Mal zwischen November und Januar. Jede Person steht nur in einer Zeile.
| Wer | Wie viele | Wie viel | Was passt |
|---|---|---|---|
| Patienten mit Verordnung | 40 bis 100 | um 1 Euro | Winterkarte mit Rat, Terminkarte mit Kalender, ein Probetütchen Fußcreme |
| Stammkundinnen der kosmetischen Fußpflege | 60 bis 150 | 3 bis 6 Euro | Socken in ihrer Größe oder eine Tube Fußcreme, dazu die Winterkarte |
| Wer dich empfohlen hat oder Angehörige, die Termine machen und fahren | 5 bis 15 | 5 bis 10 Euro | Socken oder Creme und eine Karte, die sagt, wofür du dankst |
| Pflegeheim, Pflegedienst, Hausarztpraxis | 2 bis 5 Häuser | 10 bis 20 Euro pro Haus | Plätzchen oder Pralinen für das ganze Team, eine Karte an alle |
Ein Beispiel für eine Praxis mit einem Stuhl und Touren in zwei Heime: 70 Patienten mit Verordnung bekommen Winterkarte, Terminkarte und Probetütchen für zusammen etwa 80 Cent, das sind 56 Euro. 90 Stammkundinnen der kosmetischen Fußpflege bekommen Socken oder Creme mit Karte für je etwa 5 Euro, das sind 450 Euro. 8 Menschen, die dir neue Kundschaft gebracht haben, bekommen etwas für je 8 Euro, zusammen 64 Euro. Zwei Heime und die Hausarztpraxis, mit der du am engsten zusammenarbeitest, bekommen je eine Dose Plätzchen für 15 Euro, das sind 45 Euro. 30 Karten per Post an alle, die erst im Januar kommen, kosten knapp 29 Euro Porto. Zusammen rund 640 Euro. Mit gut 100 Euro geht es auch: Winterkarte und Terminkarte für alle, Plätzchen für die Heime, Socken und Creme lässt du weg.
Patienten mit Rezept: was du schenken darfst
Für Werbung mit Behandlungen gegen Krankheiten gelten in Deutschland strengere Regeln als für Kosmetik. Patienten dürfen nur Kleinigkeiten bekommen: Dinge von geringem Wert, die dauerhaft deinen Namen tragen, oder Kleinkram, für den die Gerichte die Grenze bei etwa 1 Euro ziehen. Ein Paar Socken für 4 Euro an alle Diabetiker mit Verordnung liegt also schon darüber, auch wenn es lieb gemeint ist.
- Das geht: Terminkarte mit Kalender und Praxisname, ein Probetütchen Creme, ein Beutel Wintertee mit deinem Aufkleber.
- Das geht immer: Rat. Eine Karte mit drei Sätzen, wie er seine Füße durch den Winter bringt, ist ausdrücklich erlaubt und oft das Wertvollste, was du geben kannst.
- Das geht nicht: ein Gutschein über eine Behandlung oder einen Betrag, ein Rabatt auf die nächste Fußpflege, und auf keinen Fall eine erlassene Zuzahlung. Die Zuzahlung zur Verordnung kassierst du auch im Dezember.
- Kommt jemand mit Rezept und zahlt bei dir zusätzlich Lack oder Wellness selbst, bleib trotzdem bei der Kleinigkeit. So musst du nie überlegen, welchen Hut du gerade aufhast.
Auch bei Ärzten, die dir Rezepte schreiben, gilt: Eine Dose Plätzchen fürs Praxisteam ist ein üblicher Gruß, ein teures Geschenk für die Ärztin selbst kann schnell nach Dank für Verordnungen aussehen, und das ist strafbar. Schreib auf die Karte deshalb nichts über Rezepte, sondern über die gute Zusammenarbeit bei gemeinsamen Patienten.
Das gilt in Deutschland. Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln für Werbung im Gesundheitsbereich. Frag im Zweifel deinen Berufsverband, das ist kostenlos und schneller als jeder Anwalt.
Was auf die Karte kommt
Viele deiner Kundinnen lesen mit Brille oder gar nicht mehr gut. Schreib groß, mit einem dunklen Stift und nicht mehr als vier Zeilen. Sie, so wie im Behandlungsraum, und ein Satz, der nur für diese Person stimmt.

- „Liebe Frau Brandt, seit dem Frühjahr sind Ihre Fersen nicht mehr eingerissen. Das war Ihre Creme, nicht ich. Frohe Weihnachten! Ihre Anja“
- „Lieber Herr Simon, Ihr Plan für den Winter: jeden Abend die Füße anschauen, den Spiegel haben Sie ja. Keine Wärmflasche an die Füße. Und bei jeder kleinen Wunde rufen Sie mich an, auch zwischen den Feiertagen. Ihre Anja Keller“
- „Liebes Team vom Wohnbereich Lindenhof, danke für jede Liste, jede vorbereitete Fußbank und jeden Kaffee, den Sie mir hinstellen. Die Plätzchen sind für Ihre Pause. Ihre Anja von der mobilen Fußpflege“
- „Liebe Frau Arnold, dass Ihre Mutter seit drei Jahren jeden zweiten Monat zu mir kommt, ist Ihr Verdienst. Danke fürs Fahren, Warten und Abholen. Frohe Feiertage Ihnen beiden!“
- Per Post: „Liebe Frau Vogt, wir sehen uns erst am 12. Januar, darum kommt mein Gruß per Post. Auf der Rückseite ist der Kalender für 2027, Ihr Termin steht schon drin.“
- An die Hausarztpraxis: „Liebes Praxisteam, danke für die gute Zusammenarbeit bei unseren gemeinsamen Patientinnen und Patienten in diesem Jahr. Frohe Weihnachten aus der Fußpflege Keller!“
Dein Plan bis zum Dezembertermin
Anfang November: Kartei durchgehen
Markier bei jeder Person, ob sie mit Verordnung kommt oder selbst zahlt, und ob sie Diabetes hat. Notier bei allen, die Socken bekommen, die Schuhgröße, und schau, wer seinen nächsten Termin erst im Januar hat. Dann Terminkarten bestellen, Socken in den passenden Größen und Probetütchen beim Fachhändler.
Mitte November: Karten schreiben, Heime fragen
Jeden Abend ein paar Karten, die für die Post zuerst. Ruf im Pflegeheim an, wann das Team am besten Zeit für eine kurze Übergabe hat. Manche Häuser haben eigene Regeln, was die Pflegekräfte annehmen dürfen. Plätzchen für alle sind fast überall in Ordnung.
Ab dem 1. Advent: am Ende der Behandlung übergeben
Ab Sonntag, dem 29. November, bekommt jeder sein Tütchen, wenn du ihm die Schuhe wieder angezogen hast. Erklär in einem Satz, warum gerade das zu seinen Füßen passt. Beim Hausbesuch legst du die Karte so auf den Tisch, dass sie gleich ins Auge fällt.
Bis zum 18. Dezember: Post und letzte Runde im Heim
Die Karten an alle, die erst im Januar kommen, gehen spätestens am Freitag vor dem 4. Advent raus. Die Plätzchen bringst du bei deiner letzten Heimrunde vor Weihnachten mit, dann sind sie zu den Feiertagen da.

Was du besser lässt
- Wärmflaschen, Heizsocken und Fußbadesalz für heiße Bäder. Wer wegen Diabetes die Füße schlecht spürt, merkt nicht, wenn es zu heiß wird, und holt sich Verbrennungen, die du dann im Januar behandelst.
- Hornhauthobel, Klingen und spitze Nagelscheren. Bei dir lernen deine Patienten gerade, dass sie so etwas nicht selbst machen sollen. Ein Geschenk ist immer auch eine Empfehlung.
- Peelingsocken mit Fruchtsäure für ältere oder diabetische Haut. Die Haut löst sich in Fetzen, und an dünnen Stellen entstehen kleine Wunden.
- Pralinen als Standard für alle. Ein Teil deiner Kartei hat Diabetes. Plätzchen gehören in den Stationsraum, nicht in jede Tüte.
- Socken mit engem Bündchen oder in der falschen Größe. Was einschneidet, landet ungetragen in der Schublade, im schlechtesten Fall wird es doch getragen.
- Ein Gutschein über eine Behandlung oder eine erlassene Zuzahlung für Patienten mit Verordnung.
Steuer in Kürze
- Bis 50 Euro pro Person und Jahr kannst du ein Geschenk absetzen, gemessen an deinem Einkaufspreis. Für die meisten deiner Geschenke ist das ohnehin weit weg.
- Kleinigkeiten bis 10 Euro, die viele bekommen, wie Terminkarte, Probetütchen oder Socken, brauchen keine Namensliste. Alles darüber schreibst du mit Name, Datum und Preis auf.
- Plätzchen für das Pflegeheim oder die Hausarztpraxis sind Geschenke an Mitarbeiter eines anderen Betriebs. Bleibt der Anteil pro Person unter 10 Euro, brauchst du dafür steuerlich keine Namensliste.
In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.
Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz
Das ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, weiß deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was schenkt man Kunden in der Fußpflege zu Weihnachten?
Etwas, das zu ihren Füßen passt: Baumwollsocken ohne Gummi in ihrer Größe, eine Fußcreme mit Urea für trockene Fersen oder eine Terminkarte mit Kalender für das neue Jahr. Dazu eine Karte mit drei Sätzen, wie sie ihre Füße durch den Winter bringt.
Darf eine Podologin Patienten etwas schenken?
In Deutschland nur Kleinigkeiten, die kaum etwas wert sind, die Grenze liegt bei etwa 1 Euro, und sie sollten den Namen der Praxis tragen. Rat und Auskunft darfst du immer verschenken. Gutscheine für Behandlungen und eine erlassene Zuzahlung sind nicht erlaubt.
Was schenke ich Kunden mit Diabetes?
Etwas, das ihre Füße schützt: Socken ohne einschneidendes Bündchen, eine milde Fußcreme oder eine Karte mit einem Plan für den Winter. Keine Wärmflaschen, keine Heizsocken, keine Hornhauthobel und keine Peelingsocken. Kommen sie mit Verordnung, bleibt es bei einer Kleinigkeit um 1 Euro.
Was bekommt das Pflegeheim von der mobilen Fußpflege?
Eine Dose Plätzchen oder Pralinen für den Stationsraum und eine Karte an das ganze Team, zusammen 10 bis 20 Euro pro Haus. Bring sie bei der letzten Runde vor Weihnachten mit und frag vorher, ob das Haus eigene Regeln für Geschenke hat.
Darf ich Patienten zu Weihnachten die Zuzahlung erlassen?
Nein. Die Zuzahlung zur Verordnung musst du kassieren, auch im Dezember und auch bei langjährigen Patienten. Sie zu erlassen gilt als unerlaubte Werbegabe.
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