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Illustration: aufgerolltes Übungsband mit Schleife, Wärmekissen, Igelball und Tannenzweig auf Wolken

Kundengeschenke in der Physiotherapie: was Patienten bekommen dürfen

Ein Wärmekissen mit Praxisnamen darfst du verschenken, eine Massage nicht. Hier steht, was Patienten, Ärzte und Pflegeheime bekommen dürfen und was es kostet.

Von Jakob, Online-Marketing-Experteaktualisiert am

Kurz gesagt

Deine Patienten darfst du zu Weihnachten beschenken, aber klein. Für Werbung rund um Behandlungen gilt das Heilmittelwerberecht, und das erlaubt nur Dinge von geringem Wert, auf denen dauerhaft der Name der Praxis steht, oder echte Kleinigkeiten um einen Euro. Das gilt für Kassenpatienten und Selbstzahler gleich.

Die sichere Linie: ein kleines Gel-Wärmekissen oder ein Übungsband mit deinem Praxisnamen, für alle gleich, dazu ein Blatt mit drei Übungen für die Feiertage. Rat und Anleitung darfst du ohne Grenze verschenken, und darin bist du ohnehin am besten. Keine geschenkte Behandlung, keine erlassene Zuzahlung, keine Prämie für Empfehlungen.

Bei Ärztinnen und Ärzten, die dir Verordnungen schreiben, ist die Lage enger. Ein Geschenk, das wie ein Dank für Rezepte aussieht, kann als Bestechung im Gesundheitswesen strafbar sein, für beide Seiten. Eine Karte an das Praxisteam geht immer, für alles darüber hinaus fragst du vorher deinen Berufsverband.

Was du Patienten mitgeben kannst, mit Preisen

Am besten kommt an, was nach der Behandlung weiterhilft. Die Preise sind grobe Stückpreise bei einigen hundert Stück, Druckkosten kommen oft einmalig dazu.

Foto: Korb mit Gel-Wärmekissen, aufgerollte Übungsbänder und Übungsblätter am Empfang einer Physiotherapiepraxis
Für alle gleich, nach der Behandlung mitgenommen. Am längsten benutzt wird das Übungsblatt.
  • Ein kleines Gel-Wärmekissen zum Knicken mit deinem Praxisnamen, je nach Form etwa 50 bis 90 Cent. Im Dezember für jeden mit Nacken oder Rücken genau das Richtige, und für die Wartezeit an der Bushaltestelle auch.
  • Ein Gymnastikband mit Praxisnamen aus dem Werbemittelshop, ab etwa 1,60 Euro, je nach Stärke. Für alle, die mit dem Heimprogramm weitermachen sollen. Ein Stück vom echten Theraband von der Rolle kostet dich dagegen 4 bis 5 Euro und trägt deinen Namen nicht, das ist keine Kleinigkeit mehr.
  • Das Übungsblatt für die Feiertage: drei Übungen, die jeder zwischen Plätzchen und Sofa schafft, mit Zeichnungen und eurer Telefonnummer. Etwa 10 Cent im Druck, und als Rat und Anleitung ausdrücklich erlaubt.
  • Ein Igelball, ohne Druck etwa 2 bis 3,50 Euro. Ohne Praxisnamen liegt er schon über der Ein-Euro-Linie. Nimm ihn nur bedruckt, und auch dann eher für die Patientinnen, denen du ihn in der Behandlung ohnehin empfiehlst.
  • Ein Handwärmer im Weihnachtsdesign mit Praxisnamen, ab etwa 50 Cent. Gut für Hausbesuche, wo du nicht viel mitschleppen willst.
  • Für Kinder aus der Kinderphysio: ein Sticker oder ein Radiergummi aus der Großpackung, wenige Cent. Die Eltern merken es, die Kinder sowieso.
  • Ein Hinweis auf deinen Rückenkurs im Januar. Viele Kassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse, oft zwei im Jahr. Den ganzen Kurs zu verschenken lohnt sich nicht: Er kostet weit mehr als jede Grenze, und wer ihn geschenkt bekommt, hat keine Rechnung für den Zuschuss. Wer dagegen weiß, dass die Kasse mitzahlt, meldet sich eher an.

Wen du beschenkst und mit wie viel

Eine Praxis mit vier Therapeutinnen sieht im Advent schnell 300 bis 400 verschiedene Patienten, manche zweimal die Woche, manche nur noch zur letzten Behandlung der Verordnung. Dazu kommen Hausbesuche, ein oder zwei Pflegeheime und die Arztpraxen, aus denen die Verordnungen kommen. So teilst du auf:

WerWie vieleWie vielWas passt
Alle Patienten mit Termin im Advent300 bis 400unter 1 EuroGel-Wärmekissen mit Praxisnamen und Übungsblatt, für alle gleich
Patienten mit Heimprogramm80 bis 150zusätzlich etwa 1,75 EuroGymnastikband mit Praxisnamen, mit den Übungen aus der Behandlung
Hausbesuche und Heimbewohner20 bis 40unter 1 EuroHandwärmer und eine Karte, beim letzten Besuch vor dem Fest
Sportverein, dessen Mannschaft du betreust1 bis 2bis 50 Euro mit MehrwertsteuerEine Kiste Obst für die Kabine oder Tape fürs Training, mit Karte
Arztpraxen und Pflegeheime5 bis 15nur die KarteDank ans Team für die Zusammenarbeit, ohne Zahlen und ohne Patientennamen

Ein Beispiel für eine Praxis mit vier Therapeutinnen: 350 Gel-Wärmekissen mit Praxisnamen zu je etwa 70 Cent kosten 245 Euro. 120 Gymnastikbänder zu je 1,75 Euro sind 210 Euro. 350 Übungsblätter kosten im Druck rund 35 Euro. Die Kiste für den Sportverein liegt bei 45 Euro, 15 Karten für Arztpraxen und Heime bei gut 20 Euro. Zusammen rund 560 Euro, und die Wärmekissen, die übrig bleiben, sind im Januar genauso willkommen.

Ärzte, Pflegeheime und Sanitätshaus: wo die Grenze liegt

Das Geschenk an die Hausarztpraxis um die Ecke ist heikel. Wer einem Arzt einen Vorteil gibt, damit er Heilmittel bei ihm verordnet oder Patienten zu ihm schickt, macht sich strafbar, und der Arzt, der annimmt, auch. Dass es nur ein Präsentkorb war und kein Umschlag, hilft nicht, wenn der Korb jedes Jahr größer wird, je mehr Verordnungen kommen.

Foto: offene, handgeschriebene Weihnachtskarte auf dem Empfangstresen einer Hausarztpraxis
An die Arztpraxis geht eine Karte. Die liest das ganze Team in der Mittagspause.

Eine Weihnachtskarte an das ganze Praxisteam ist Kollegialität und immer in Ordnung. Die Leute an der Anmeldung, die deine Rückrufe wegen fehlender Angaben auf der Verordnung annehmen, freuen sich darüber mehr, als man denkt. Für Plätzchen, Pralinen oder ein Frühstück fragst du vorher deinen Berufsverband, und schick allen Praxen dasselbe, egal wie viele Verordnungen von dort kommen.

Beim Pflegeheim gilt dasselbe. Wenn du dort jede Woche Bewohner behandelst, ist das Team auf dem Wohnbereich dein wichtigster Kontakt. Eine Karte ans Team, ja. Ein Geschenk, das wie ein Dank dafür aussieht, dass die Bewohner zu dir statt zur Konkurrenz kommen, nein. Und andersherum: Schenkt dir das Sanitätshaus, dem du Patienten für Bandagen und Einlagen empfiehlst, eine Weinkiste, gibst du sie lieber freundlich zurück. Den Wandkalender kannst du behalten.

SituationGeht das?
Gel-Wärmekissen mit Praxisnamen für alle Patienten im DezemberJa
Übungsblatt mit drei Übungen für die FeiertageJa, das ist Rat und Anleitung
Igelball oder Theraband-Stück ohne Praxisnamen für alleEher nicht, das ist mehr als eine Kleinigkeit
Gratis-Massage oder Gutschein über eine Behandlung zu WeihnachtenNein
Zuzahlung zur Verordnung erlassen, „weil Weihnachten ist“Nein, den musst du einziehen
Karte an die Arztpraxis, aus der die Verordnungen kommenJa
Präsentkorb für die Praxis, die am meisten verordnetNein
Tipp

Unsicher? Dein Berufsverband berät Mitglieder bei solchen Fragen, ein Anruf kostet nichts. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Berufs- und Werberegeln, dort fragst du Physio Austria oder physioswiss.

Was auf die Karte kommt

In der Physiotherapie redet ihr in der Behandlung über Schmerzen, Operationen und den Sturz im Bad. Auf die Karte gehört nichts davon, denn sie liegt am Ende in der Küche, wo die ganze Familie sie liest. Schreib über die Stunden bei euch, die Feiertage und das neue Jahr. Per Post schickst du nur an Patienten, die eingewilligt haben, Grüße zu bekommen, und nur im geschlossenen Umschlag.

  • Anhänger am Wärmekissen: „Für kalte Tage und lange Spaziergänge nach dem Festessen. Frohe Weihnachten wünscht Ihnen das Team der Physiopraxis am Markt“
  • Auf dem Übungsblatt: „Drei Übungen, fünf Minuten, jeden Tag zwischen den Jahren. Wir freuen uns, wenn Sie im Januar davon erzählen. Ihr Team der Physiopraxis am Markt“
  • Beim letzten Hausbesuch: „Liebe Frau Brandt, danke für den Kaffee nach jeder Stunde und für Ihr Lachen bei den Übungen, die keiner mag. Schöne Feiertage! Ihre Julia“
  • An das Team der Hausarztpraxis: „Liebes Praxisteam, danke für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und für jeden Rückruf, wenn auf einer Verordnung noch etwas fehlte. Erholsame Feiertage wünscht Ihnen die Physiopraxis am Markt.“
  • An den Wohnbereich im Pflegeheim: „Liebes Team vom Wohnbereich Lindenhof, danke, dass ihr uns jede Woche die Türen aufhaltet und die Rollatoren bereitstellt. Ruhige Dienste über die Feiertage! Euer Physio-Team“
  • Aushang am Empfang: „Danke, dass Sie dieses Jahr bei uns waren. Nehmen Sie sich gern ein Wärmekissen und ein Übungsblatt mit. Vom 24. Dezember bis 3. Januar ist die Praxis geschlossen.“

Dein Fahrplan bis Weihnachten

  1. Anfang November: zählen und bestellen

    Schau in deinen Terminplan, wie viele verschiedene Patienten im Advent kommen, wie viele davon ein Heimprogramm haben und wie viele Hausbesuche anstehen. Dann bestellst du Wärmekissen und Gymnastikbänder mit Praxisnamen. Bedruckte Ware braucht oft zwei bis drei Wochen, und Mindestmengen von ein paar hundert Stück sind normal.

  2. Mitte November: Übungsblatt und Liste

    Such dir drei Übungen aus, die ohne Hilfsmittel gehen, und lass das Blatt mit Zeichnungen drucken. Schreib auf, welche Arztpraxen, Pflegeheime und Vereine eine Karte bekommen. Wer Patienten Grüße per Post schicken will, prüft vorher, wer dafür eingewilligt hat.

  3. Ab dem 1. Advent am 29. November: nach der Behandlung übergeben

    Ein Korb mit Wärmekissen und Übungsblättern steht am Empfang. Das Band gibt die Therapeutin selbst in der Behandlung, zusammen mit den passenden Übungen. Wer gerade die letzte Behandlung seiner Verordnung hat, bekommt beides, denn ihn siehst du vielleicht erst im Frühjahr wieder.

  4. Bis Mitte Dezember: Karten an Praxen, Heime und Verein

    Die Karten an die Arztpraxen gehen raus, bevor dort die Betriebsferien anfangen. Die Karte fürs Pflegeheim nimmt die Therapeutin beim nächsten Besuch mit, die Kiste für den Verein bringst du zum letzten Training vor der Winterpause.

  5. 21. bis 23. Dezember: die letzten Termine

    Heiligabend ist ein Donnerstag, viele Praxen schließen danach bis Neujahr. Der Aushang mit den Schließtagen hängt jetzt am Empfang. Was an Wärmekissen übrig ist, gibst du im Januar weiter, wenn es draußen erst richtig kalt wird.

Foto: offene Therapeutentasche, Wärmekissen und Umschlag auf einer Kommode im Flur beim Hausbesuch
Beim Hausbesuch passt das Geschenk in die Tasche. Die Karte bleibt auf der Kommode liegen.

Was du besser lässt

  • Gutscheine für eine Massage oder eine Behandlung als Geschenk. Eine geschenkte Leistung ist keine Kleinigkeit und wirbt genau für das, was das Werberecht schützt. Gutscheine verkaufen, die Patienten für andere kaufen, darfst du natürlich.
  • Die Zuzahlung zur Verordnung zu Weihnachten erlassen. Die musst du einziehen, auch bei der Stammpatientin seit zehn Jahren.
  • „Patienten werben Patienten“ mit einem Geschenk für jede Empfehlung. Was daran hängt, wer dir neue Patienten bringt, ist genau die Zuwendung, die nicht erlaubt ist.
  • Den Präsentkorb für die Arztpraxis, die dir die meisten Verordnungen schreibt. Genau so sieht eine Gegenleistung aus, auch wenn sie nicht so gemeint ist.
  • Karten mit Hinweisen auf die Behandlung, etwa „Schön, dass das neue Knie wieder mitmacht“. Wer die Karte sieht, erfährt etwas, das unter die Schweigepflicht fällt.
  • Duftende Massageöle oder Badezusätze für alle. Wer empfindliche Haut hat oder auf Duftstoffe reagiert, hat davon nichts. Ein Wärmekissen passt dagegen zu jedem.

Steuer in Kürze

  • Für Geschenke gilt bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr. Weil deine Behandlungen umsatzsteuerfrei sind und du meist keine Vorsteuer abziehst, rechnest du mit dem Preis inklusive Mehrwertsteuer. Die Kiste für den Verein für 48 Euro brutto passt, eine für 55 Euro kannst du gar nicht absetzen.
  • Wärmekissen, Bänder, Übungsblätter und andere Kleinigkeiten bis 10 Euro, die viele Patienten bekommen, brauchen keine Namensliste. Die Rechnung des Werbemittelshops reicht.
  • Bietest du auch Training oder Wellness mit Umsatzsteuer an, frag deine Steuerberatung, wie das bei den Geschenken zählt. Für alles über 10 Euro notierst du Empfänger, Datum, Geschenk und Preis.

In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.

Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz

Tipp

Das ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, weiß deine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was darf eine Physiotherapiepraxis Patienten zu Weihnachten schenken?

Kleine Dinge von geringem Wert mit dem Namen der Praxis darauf, etwa ein Gel-Wärmekissen oder ein Gymnastikband, oder echte Kleinigkeiten um einen Euro. Ein Übungsblatt mit Tipps ist als Rat immer erlaubt. Geschenkte Behandlungen, Gutscheine für Leistungen und eine erlassene Zuzahlung gehen nicht.

Gilt das auch für Selbstzahler und Privatpatienten?

Ja. Die Regeln für Werbung mit Geschenken hängen an der Behandlung, nicht daran, wer sie bezahlt. Für Selbstzahler gelten dieselben kleinen Werbegeschenke wie für Kassenpatienten.

Darf ich Ärzten, die mir Verordnungen schreiben, etwas schenken?

Eine Karte an das Praxisteam ist in Ordnung. Alles, was wie ein Dank für Verordnungen oder Patienten aussieht, ist verboten und kann als Bestechung im Gesundheitswesen strafbar sein, für beide Seiten. Für mehr als eine Karte fragst du vorher deinen Berufsverband.

Darf ich Patienten zu Weihnachten die Zuzahlung erlassen?

Nein. Die gesetzliche Zuzahlung zur Verordnung musst du als Praxis einziehen. Ein Erlass als Weihnachtsgeschenk ist nicht erlaubt, auch nicht für langjährige Patienten.

Kann ich einen Gutschein für einen Präventionskurs verschenken?

Besser nicht. Ein Kurs kostet weit mehr als ein kleines Werbegeschenk, und ohne eigene Rechnung bekommt der Patient keinen Zuschuss von seiner Kasse. Du darfst Patienten aber sagen, dass viele Kassen zertifizierte Präventionskurse bezuschussen, etwa auf der Weihnachtskarte oder dem Übungsblatt. Die Anmeldung und den Zuschuss klären sie dann mit ihrer Kasse.

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Fiona, deine Marketing-Managerin

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