
Website für Steuerberater: Was Mandanten und Bewerber bringt und was sie kostet
Eine gute Kanzlei-Website bringt dir die Mandanten, die zu dir passen, und die Mitarbeiter, die du dringend suchst. Hier steht, was dafür oben hingehört und was sie kostet.
Von Jessica, Social-Media-Expertinaktualisiert am
Kurz gesagt
Ganz oben gehören hin: für wen du arbeitest, ob du neue Mandanten annimmst und wie man ein Erstgespräch bekommt. Fang mit zwei Dingen an: einer eigenen Seite für jede Zielgruppe, etwa Handwerk oder Ärzte, und einer Stellenseite mit Gehaltsrahmen. Ein Baukasten kostet meist 10 bis 40 Euro im Monat, eine Agentur oft 1.000 bis 5.000 Euro einmalig. Als Kammerberuf nennst du im Impressum zusätzlich Kammer und Berufshaftpflicht, und Werbung muss sachlich bleiben; beides steht weiter unten in Kürze.
Was Besucher zuerst suchen
Wer einen Steuerberater sucht, hat oft gerade einen Auslöser: die Gründung, die erste Mitarbeiterin, den Brief vom Finanzamt, die alte Kanzlei hört auf. Er will wissen, ob du für Leute wie ihn arbeitest.
- Für wen du arbeitest: Gründer, Handwerk, Gastronomie, Ärzte, Vermieter, Privatpersonen. Lieber konkrete Gruppen als „alle Steuerfragen“.
- Ob du neue Mandanten annimmst, und wenn ja, welche.
- Wie die Zusammenarbeit läuft: Belege digital oder im Ordner, Termine vor Ort oder per Video.
- Wer in der Kanzlei arbeitet, mit Fotos und Qualifikationen.
- Wie man ein Erstgespräch bekommt und was es kostet.
- Offene Stellen. Steuerfachangestellte und Auszubildende lesen deine Seite oft genauer als Mandanten.
Anfragen, Termine und Buchungen
Ein neuer Mandant fragt nicht nach einem Preis, er fragt nach einem Gespräch. Mach den Weg dorthin kurz und sag, was du vorher wissen willst.

- Ein Formular für Erstanfragen mit Rechtsform, Branche, Umsatzgröße und Anliegen, ohne Steuerdaten.
- Ein Kalender für das Erstgespräch, wenn du feste Zeiten dafür hast, mit Hinweis auf Dauer und Kosten.
- Ein sicherer Weg für Unterlagen nach dem ersten Gespräch, nicht über das Kontaktformular.
- Telefon zum Antippen mit den Zeiten, in denen jemand rangeht, und den Hinweis, dass Mandanten ihre Sachbearbeiterin direkt erreichen.
- Eine eigene Seite für Stellen mit Gehaltsrahmen, Arbeitszeiten und dem Hinweis, dass ein kurzer Anruf als Bewerbung reicht.
Fotos und Texte
- Schreib für jede Zielgruppe eine eigene Seite: „Steuerberatung für Handwerksbetriebe“, „für Ärzte“, „für Vermieter“. Diese Seiten werden bei Google gefunden und sagen dem Leser, dass du seine Branche kennst.
- Stell das Team mit Foto, Aufgabe und Ausbildung vor. Mandanten wollen wissen, wer ihre Buchhaltung macht.
- Fristen und Hinweise wie Abgabetermine für die Steuererklärung kannst du sachlich als Service auf die Seite stellen, mit Datum der letzten Aktualisierung.
- Fotos aus der Kanzlei statt Bildern aus Bildarchiven mit Taschenrechner und Lupe.
- Zeig, wie digital du arbeitest, etwa Belege per App oder Video-Termine, ohne Versprechen, die du nicht halten kannst.

Website und Google-Profil verbinden
- Trag im Google-Profil deine Kanzlei mit Website, Öffnungszeiten und Telefon ein, gleich wie im Impressum.
- Wähl die Kategorie Steuerberater und trag deine Schwerpunkte als Leistungen ein.
- Antworte auf Bewertungen sachlich und ohne zu bestätigen, dass jemand Mandant ist. Die Verschwiegenheit gilt auch dort.
- Lade Fotos von Kanzlei, Eingang und Team hoch, damit neue Mandanten dich finden und erkennen.

Kanzlei Brandt & Yilmaz
Geöffnet · Schließt um 17:00 · Fr bis 13:00
Wir nehmen neue Mandanten an: Gründer und kleine Betriebe aus Handwerk und Gastronomie.
- Website, Öffnungszeiten und Telefon wie im Impressum
- Kategorie Steuerberater, Schwerpunkte als Leistungen
- Antworten auf Bewertungen ohne Details zum Mandat
- Fotos von Kanzlei, Eingang und Team
Was die Website kostet
| Weg | Kosten, grob | Passt, wenn |
|---|---|---|
| Baukasten | Meist etwa 10 bis 40 Euro im Monat, sicheres Hochladen von Belegen extra | du eine kleine Kanzlei hast und die Seite selten änderst |
| Agentur, oft mit Festpreis für Kanzleien | Oft 1.000 bis 5.000 Euro einmalig | du viele Zielgruppenseiten, mehrere Standorte und Stellenanzeigen brauchst |
| Rundum-Service | Fester Betrag im Monat, Pflege und Änderungen enthalten | Stellen, Team und Hinweise sich ändern und niemand in der Kanzlei Zeit dafür hat |
In der Steuerkanzlei sind die Pflichtangaben schnell erledigt, der eigentliche Wert liegt in den Seiten für Zielgruppen und Stellen. Rechne außerdem mit dem Portal für den Austausch von Belegen, das meist über deine Kanzleisoftware läuft und nicht über die Website.
Pflichtangaben und Werberegeln
Steuerberater sind ein Kammerberuf mit eigenem Berufsrecht. Das Impressum braucht deshalb mehr als bei einem Gewerbebetrieb, und für Werbung gilt eine eigene Regel.
| Was | Worauf du achtest |
|---|---|
| Kammer | Die Steuerberaterkammer, der du angehörst, mit Anschrift. |
| Berufsbezeichnung | „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“ und das Land, in dem du sie erhalten hast, meist Deutschland. Fachberater-Titel nur, wenn die Kammer sie verliehen hat. |
| Berufsregeln | Steuerberatungsgesetz, Durchführungsverordnung, Berufsordnung und Vergütungsverordnung. Am einfachsten verlinkst du die Seite der Bundessteuerberaterkammer. |
| Berufshaftpflicht | Sie ist für Steuerberater Pflicht. Deshalb nennst du Name und Anschrift des Versicherers und wo die Versicherung gilt, meist direkt im Impressum. |
| Werbung | Erlaubt, solange sie sachlich über deine Arbeit informiert und nicht gezielt um einen einzelnen Auftrag wirbt. |
| Register | Bei Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH das Register mit Nummer, dazu die Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden. |
Sachlich heißt: Schwerpunkte, Leistungen, Team, Ausstattung und Kontaktwege beschreiben. Ein Satz wie „Wir holen bei Ihrer Erklärung das Maximum raus“ ist anpreisend. Mandantenstimmen sind berufsrechtlich heikel; frag deine Kammer, bevor du sie zeigst.
Ein Weg zum Hochladen von Belegen muss verschlüsselt sein und zu einem Anbieter gehören, mit dem du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung hast. Normale Mail passt nicht zu deiner Verschwiegenheitspflicht.
In Österreich regelt das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz den Beruf, und ins Impressum gehört die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. In der Schweiz reichen auf der Website Identität, Kontaktadresse und E-Mail; Berufsregeln setzen dort eher Verbände.
Das ist keine Rechtsberatung. Was für jede Website gilt, auch in Österreich und der Schweiz, steht im Überblick.
Häufige Fehler
- Ein Impressum ohne Angaben zur Berufshaftpflicht, obwohl sie Pflicht ist.
- Werbesprache wie „die beste Kanzlei der Region“ oder Versprechen zur Höhe der Steuererstattung.
- Ein Kontaktformular, über das Mandanten Lohnabrechnungen und Bescheide unverschlüsselt schicken.
- Keine Aussage, ob neue Mandanten angenommen werden, und das Sekretariat erklärt es täglich am Telefon.
- Eine Stellenseite ohne Gehaltsrahmen und Ansprechpartner, in einer Zeit, in der Bewerber die Wahl haben.
- Der Fachberater-Titel steht auf der Seite, bevor die Kammer ihn verliehen hat.
Checkliste
- Schwerpunkte und Zielgruppen klar benannt
- Neue Mandanten: ja, nein oder welche
- Weg zum Erstgespräch
- Impressum mit Kammer, Berufsbezeichnung, Staat, Berufsregeln
- Berufshaftpflicht mit Versicherer und Geltungsbereich
- Sachliche Sprache, keine Versprechen zur Erstattung
- Sicherer Weg für Unterlagen
- Seite für Stellen mit Gehaltsrahmen
- Google-Profil mit gleichen Daten
Häufige Fragen
Was kostet eine Website für Steuerberater?
Mit Baukasten meist etwa 10 bis 40 Euro im Monat, mit Agentur oft 1.000 bis 5.000 Euro einmalig, viele bieten für Kanzleien Festpreise an. Ein sicherer Weg für Belege kommt meist über die Kanzleisoftware dazu.
Was muss ins Impressum eines Steuerberaters?
Neben Name, Anschrift und Kontaktdaten die Steuerberaterkammer, die Berufsbezeichnung mit dem Land, in dem du sie erhalten hast, die Berufsregeln und, weil sie Pflicht ist, die Berufshaftpflicht mit Versicherer, Anschrift und Geltungsbereich. Dazu Register und Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden.
Wie dürfen Steuerberater auf ihrer Website werben?
Sachlich über die eigene Arbeit und nicht gezielt um einen einzelnen Auftrag, so verlangt es das Steuerberatungsgesetz. Schwerpunkte, Team, Leistungen und Kontaktwege beschreiben ist erlaubt, anpreisende Versprechen nicht.
Dürfen Mandanten Unterlagen über die Website schicken?
Nur über einen verschlüsselten Weg zum Hochladen bei einem Anbieter mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Ein normales Kontaktformular oder einfache Mail passt nicht zur Verschwiegenheitspflicht.
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