
Website für Zahnärzte: neue Patienten, Online-Termine, Impressum und Kosten
Eine gute Zahnarzt-Website nimmt Angstpatienten die Scheu und bucht Termine, während dein Empfang am Telefon hängt. Hier steht, was dafür oben hingehört, was ins Impressum muss und was sie kostet.
Von Lisanne, Online-Marketing-Expertinaktualisiert am
Kurz gesagt
Ganz oben gehören hin: ob du neue Patienten aufnimmst, was bei akuten Schmerzen zu tun ist, die Sprechzeiten und ein Knopf zur Online-Terminbuchung. Fang mit zwei Dingen an: einer Buchung mit wenigen Terminarten und echten Fotos von Räumen und Team, damit Angstpatienten wissen, was sie erwartet. Ein Baukasten kostet meist 10 bis 40 Euro im Monat plus Buchungssystem, eine Agentur oft 1.000 bis 5.000 Euro einmalig. Als Kammerberuf brauchst du im Impressum ein paar Angaben mehr als andere Betriebe; welche, steht direkt nach dem, was Patienten zuerst suchen.
Was Besucher zuerst suchen
Viele Besucher kommen mit Schmerzen, andere haben seit Jahren keinen Zahnarzt gesehen und schieben den Besuch vor sich her. Beide brauchen schnell Sicherheit, nicht Hochglanz.
- Zahnarzt in der Nähe
- 74.000
- Zahnarzt Notdienst
- 40.500
- Zahnreinigung Kosten
- 12.100
- Zahnarzt Angstpatienten
- 8.100
- Zahnarzt online Termin
- 1.600
Viele suchen mit Schmerzen oder mit Angst. Was bei akuten Schmerzen gilt und wie du mit Angst umgehst, gehört deshalb nach oben. Quelle: Google Keyword Planner, Oktober 2026.
- Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt. Das ist für viele die erste und wichtigste Frage.
- Was man bei akuten Schmerzen tut: Schmerzsprechstunde, Telefonnummer, Hinweis auf den zahnärztlichen Notdienst am Wochenende.
- Sprechzeiten, Adresse, Parken und ob die Praxis ohne Stufen erreichbar ist.
- Ein freundliches Wort an Angstpatienten und was die Praxis für sie tut, etwa mehr Zeit beim ersten Termin.
- Die Leistungen in Alltagssprache: „Zahnreinigung“ statt nur „Professionelle Zahnreinigung (PZR)“, „Zahnersatz“ statt Fachbegriffe allein.
- Wer behandelt: Fotos und kurze Vorstellung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und des Teams.
- Welche Sprachen in der Praxis gesprochen werden.
Pflichtangaben und Werberegeln
Zahnärzte sind ein Kammerberuf. Ein Impressum aus der Vorlage für normale Firmen reicht deshalb nicht, und für Werbung gelten strengere Regeln als für andere Betriebe. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat die Angaben in einem Merkblatt zusammengestellt, die anderen Kammern sehen es genauso.
| Was | Worauf du achtest |
|---|---|
| Kammer | Name und Anschrift deiner Landeszahnärztekammer. |
| Berufsbezeichnung | „Zahnarzt“ oder „Zahnärztin“ und das Land, in dem du approbiert wurdest. Bist du auch als Arzt approbiert, nennst du das ebenfalls. |
| Berufsregeln | Zahnheilkundegesetz, Heilberufe-Kammergesetz deines Landes, Gebührenordnung für Zahnärzte und Berufsordnung. Am einfachsten verlinkst du die Seite deiner Kammer, wo alles steht. |
| Aufsicht | Deine Landeszahnärztekammer, bei Kassenzulassung zusätzlich die Kassenzahnärztliche Vereinigung. In Baden-Württemberg nennt die Kammer außerdem das Regierungspräsidium Stuttgart. |
| Vorher-nachher-Bilder | Bei rein ästhetischen Operationen verboten. Bei Behandlungen aus medizinischem Grund nicht ausdrücklich verboten, aber nur sachlich und ohne zu übertreiben. |
| Werbesprache und Patientenstimmen | Sachlich informieren ist erlaubt, „die beste Praxis der Stadt“ oder „schmerzfrei garantiert“ nicht. Echte Patientenstimmen darfst du zeigen, solange sie nichts übertreiben. |
Fragt dein Formular nach Beschwerden, sind das Gesundheitsdaten. Frag nur, was du für den Termin brauchst, und nimm einen Anbieter, mit dem du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt. Angaben zur Berufshaftpflicht brauchst du auf der Website nicht.
In Österreich gelten das Zahnärztegesetz und die Regeln der Österreichischen Zahnärztekammer, in der Schweiz das Medizinalberufegesetz und das Recht deines Kantons. Frag dort deine Kammer oder Gesellschaft, bevor du mit Bildern oder Preisen wirbst.
Das ist keine Rechtsberatung. Was für jede Website gilt, auch in Österreich und der Schweiz, steht im Überblick.
Anfragen, Termine und Buchungen
Patienten wollen einen Termin, keine Mail-Korrespondenz. Je weniger Schritte bis zum Termin, desto weniger springen ab. Gleichzeitig darf das Telefon am Empfang nicht der einzige Weg sein, denn es ist morgens oft besetzt.
- Online-Terminbuchung mit wenigen Terminarten: Kontrolle, Zahnreinigung, Schmerzen, Beratung. Zu viele Arten verwirren.
- Bindest du ein Buchungssystem direkt ein und setzt es Cookies, die nicht nötig sind, brauchst du vorher die Einwilligung der Besucher. Ein Link auf die Buchungsseite ist oft die einfachere Lösung.
- Schmerzpatienten bekommen eine eigene Telefonnummer oder klare Zeiten, statt im Buchungskalender nach Lücken zu suchen.
- Ein Recall-Hinweis: „Möchten Sie an die nächste Kontrolle erinnert werden?“ Mit Einwilligung bindest du Patienten über Jahre.
- Unterlagen wie Anamnesebogen als Formular zum Ausfüllen vor dem ersten Termin, über eine verschlüsselte Verbindung und nicht per unverschlüsselter Mail.
Fotos und Texte
- Zeig echte Räume: Empfang, Wartezimmer, ein Behandlungszimmer. Angstpatienten wollen wissen, was sie erwartet.
- Teamfotos mit Namen wirken stärker als jede Beschreibung der Praxisphilosophie. Hol dir von jedem Mitarbeiter die Einwilligung für Website und Social Media.
- Erklär die häufigsten Behandlungen in drei Sätzen: Was passiert, wie lange dauert es, tut es weh. Diese Texte suchen Patienten auch bei Google.
- Bei Zahnersatz und Implantaten interessiert die Kosten-Frage. Statt Preisen kannst du erklären, wie Festzuschuss, Eigenanteil und Heil- und Kostenplan funktionieren.
- Keine Bilder aus Bildarchiven mit makellosen Zahnreihen. Sie wirken austauschbar und können bei Behandlungen irreführend sein.
- Schreib für Kinder und Eltern einen eigenen Abschnitt, wenn ihr Kinder behandelt. Das ist ein häufiger Suchgrund.

Website und Google-Profil verbinden
- Trag im Google-Profil deine Website und, wenn vorhanden, den Link zur Online-Terminbuchung ein. Google zeigt solche Links als eigenen Knopf, je nach Kategorie.
- Halte Sprechzeiten im Profil und auf der Website gleich und trag Feiertage und Praxisurlaub als besondere Öffnungszeiten ein.
- Antworte auf Bewertungen sachlich und ohne Behandlungsdetails. Schon die Bestätigung, dass jemand Patient ist, kann die Schweigepflicht berühren.
- Lade Fotos von Praxis und Team ins Profil, damit nicht nur Fotos von Patienten aus dem Wartezimmer dort stehen.
Was die Website kostet
| Weg | Kosten, grob | Passt, wenn |
|---|---|---|
| Baukasten | Meist etwa 10 bis 40 Euro im Monat, Buchungssystem extra | die Praxis klein ist und jemand im Team die Seite gern pflegt |
| Agentur für Praxis-Websites | Oft 1.000 bis 5.000 Euro einmalig, mit Buchung und vielen Leistungsseiten eher am oberen Ende | du viele Behandler, mehrere Standorte oder einen Schwerpunkt wie Implantologie hast |
| Rundum-Service | Fester Betrag im Monat, Pflege und Änderungen enthalten | Sprechzeiten, Team und Urlaube oft wechseln und niemand Zeit für die Seite hat |
In der Zahnarztpraxis kommen laufende Kosten für das Buchungssystem dazu, meist als Monatsgebühr. Rechne außerdem damit, dass sich Team und Sprechzeiten öfter ändern als bei anderen Betrieben. Eine Seite mit dem Foto einer Kollegin, die seit einem Jahr nicht mehr da ist, wirft Fragen auf.
Häufige Fehler
- Kein Hinweis, ob neue Patienten aufgenommen werden. Das Telefon klingelt dann umsonst, für beide Seiten.
- Ein Impressum ohne Kammer, Berufsbezeichnung oder KZV, oft aus einer Vorlage für normale Firmen übernommen.
- Werbesprache wie „schmerzfrei garantiert“ oder „die besten Implantate der Region“. Das verstößt gegen die Berufsordnung.
- Vorher-nachher-Bilder von rein ästhetischen Eingriffen.
- Ein Kontaktformular, das nach Beschwerden fragt und als unverschlüsselte Mail im Praxis-Postfach landet.
- Der veraltete Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung, den viele Muster noch enthalten. Die Plattform ist seit dem 20. Juli 2025 abgeschaltet.
Checkliste
- Neue Patienten: ja oder nein, ganz oben
- Schmerzsprechstunde und Notdienst-Hinweis
- Sprechzeiten, Anfahrt, Barrierefreiheit der Praxis
- Online-Termin oder Link zur Buchung
- Impressum mit Kammer, Berufsbezeichnung, Staat, Berufsregeln
- KZV bei Kassenpraxis
- Sachliche Sprache, keine verbotenen Vorher-nachher-Bilder
- Formulare verschlüsselt, nur nötige Gesundheitsdaten
- Team mit Fotos und Einwilligung
- Google-Profil mit Termin-Link und gleichen Zeiten
Häufige Fragen
Was kostet eine Website für Zahnärzte?
Mit Baukasten meist etwa 10 bis 40 Euro im Monat plus Buchungssystem. Agenturen nehmen oft 1.000 bis 5.000 Euro einmalig, mit Terminbuchung und vielen Leistungsseiten eher mehr. Dazu kommt die Pflege, wenn sich Team oder Zeiten ändern.
Was muss ins Impressum einer Zahnarztpraxis?
Neben Name, Anschrift und Kontaktdaten die Landeszahnärztekammer, die Berufsbezeichnung Zahnarzt oder Zahnärztin mit dem Staat der Approbation, die Berufsregeln und als Aufsicht Kammer und, bei Kassenzulassung, die KZV. Umsatzsteuer-ID und Register, falls vorhanden.
Darf ein Zahnarzt Vorher-nachher-Bilder zeigen?
Für rein ästhetische Operationen ohne medizinischen Grund nicht, das verbietet das Heilmittelwerbegesetz. Bei medizinisch nötigen Behandlungen ist es nicht ausdrücklich verboten, muss aber sachlich bleiben. Frag im Zweifel deine Kammer.
Muss eine Zahnarzt-Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz bei Dienstleistungen aus. Viele Praxen sind größer. Ob eine Online-Terminbuchung darunter fällt, ist nicht abschließend geklärt; barrierearm bauen ist der sichere Weg.
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