
Werbegeschenke in der Apotheke: was du verschenken darfst
Kalender, Taschentücher, Traubenzucker: was im Advent über deinen HV-Tisch gehen darf und was nie in die Rezepttüte gehört. Mit Preisen, Budget und Kartentexten.
Von Darian, Social-Media-Experteaktualisiert am
Kurz gesagt
Zum Rezept gibt es nichts dazu. Kein Kalender, kein Päckchen Taschentücher in der Tüte, kein Brötchengutschein, auch nicht für 30 Cent. Seit 2019 sieht der Bundesgerichtshof darin keinen Kleinkram mehr, sondern einen heimlichen Rabatt auf ein Arzneimittel, das in jeder Apotheke gleich viel kosten muss. Die alte Grenze von etwa einem Euro gilt nicht mehr.
Erlaubt bleibt, was du allen gibst, egal ob sie ein Rezept, eine Zahnbürste oder gar nichts kaufen: das Körbchen mit Traubenzucker und Taschentüchern auf dem HV-Tisch, die Kundenzeitschrift im Ständer, der Kalender für alle, die danach fragen. Entscheidend ist nicht der Preis, sondern dass das Geschenk nicht am Rezept hängt.
Bei Arztpraxen, Pflegeheimen und Pflegediensten in der Nähe ist die Lage noch enger. Eine Weihnachtskarte geht immer. Alles, was nach Dank für Rezepte oder Bewohner aussieht, ist verboten und kann sogar strafbar sein. Wenn du mehr als eine Karte schicken willst, frag vorher deine Kammer.
Was über den HV-Tisch geht, mit Preisen
Die Klassiker sind Klassiker, weil Kundinnen sie wirklich benutzen. Die Preise sind grobe Einkaufspreise bei einigen hundert Stück.

- Der Wandkalender mit dem Namen deiner Apotheke. Einfache Monatskalender mit Eindruck gibt es ab etwa 1 Euro, Bildkalender mit Heilpflanzen oder Landschaften eher 1,50 bis 3,50 Euro. Er hängt zwölf Monate in der Küche, mit deiner Telefonnummer unter jedem Monat.
- Taschentücher im Zehnerpäckchen. Ohne Druck oft unter 20 Cent, mit deinem Logo etwa 25 bis 60 Cent, je nach Menge. Im Dezember, wenn halb die Stadt schnieft, das nützlichste Geschenk im ganzen Laden.
- Traubenzucker für Kinder, einzeln verpackt oder als Lolli, oft unter 10 Cent pro Stück. Das Kind, das ihn bekommt, erinnert die Eltern im nächsten Winter daran, wo es ihn gab.
- Bonbons in einer kleinen Dose mit Logo, ab etwa 70 Cent. Nimm Bonbons, die ein Lebensmittel sind, und nichts aus der Sichtwahl: Arzneimittel und ihre Proben darfst du nicht verschenken, auch keine Lutschtablette.
- Eine Klappkarte mit einem Beutel Früchte- oder Kräutertee darin, ab etwa 70 Cent. Ein Tee fürs Lebensmittelregal, kein Arzneitee, sonst gilt dasselbe wie bei der Lutschtablette.
- Die Feiertagskarte für alle: deine Öffnungszeiten zwischen den Jahren, die kostenlose Nummer für den Notdienst und ein Gruß vom Team. Auskunft ist ausdrücklich erlaubt, und eine Postkarte kostet im Druck höchstens etwa 25 Cent.
- Die Kundenzeitschrift, die du ohnehin bestellst. Sie ist als Werbegabe ausdrücklich erlaubt, nur eben für alle und nicht als Beigabe zum Rezept.
Wen du beschenkst und mit wie viel
In der Apotheke beschenkst du nicht einzelne Menschen, sondern alle, die im Advent hereinkommen. Bei einem Laden mit rund 200 Kundinnen und Kunden am Tag sind das über die Adventswochen schnell 2.000 verschiedene Menschen.
| Wer | Wie viele | Wie viel | Was passt |
|---|---|---|---|
| Alle, die im Advent kommen | 1.500 bis 3.000 | 10 bis 30 Cent | Taschentücher, Feiertagskarte, Kundenzeitschrift, egal was sie kaufen |
| Kinder | 200 bis 500 | unter 10 Cent | Traubenzucker aus dem Körbchen |
| Alle, die nach einem Kalender fragen | 300 bis 800 | 1 bis 3,50 Euro | Kalender mit Eindruck, einer pro Haushalt, ob mit Rezept oder ohne |
| Stammkundinnen, die du beim Namen kennst | 50 bis 150 | eine Minute | Ein handgeschriebener Gruß auf der Feiertagskarte, ohne ein Wort über ihre Medikamente |
| Arztpraxen, Pflegeheime, Pflegedienste in der Nähe | 3 bis 10 | eine Karte | Weihnachtskarte ans Team, mehr nur nach Rücksprache mit deiner Kammer |
Ein Beispiel für eine Apotheke mit rund 200 Kundinnen und Kunden am Tag: 2.000 Päckchen Taschentücher mit Logo zu je 25 Cent sind 500 Euro. 1.000 Stück Traubenzucker zu je 7 Cent sind 70 Euro. 500 Bildkalender zu je 1,50 Euro sind 750 Euro. 1.000 Feiertagskarten zu je 20 Cent sind 200 Euro. Zusammen rund 1.520 Euro für den ganzen Advent, gut 75 Cent pro Kopf. Mit 400 Euro geht es auch: 1.000 Päckchen Taschentücher ohne Druck und Traubenzucker ins Körbchen, 100 einfache Kalender ab 1 Euro, und die Feiertagskarte hängt als Aushang an der Tür.
Erlaubt oder nicht: die Fälle vom HV-Tisch
Die Faustregel: Je weiter ein Geschenk vom Rezept weg ist, desto sicherer bist du. Die Fälle, die im Dezember wirklich vorkommen:
| Situation | Geht das? |
|---|---|
| Körbchen mit Traubenzucker und Taschentüchern auf dem HV-Tisch, jeder darf zugreifen | Ja |
| Kalender für alle, die fragen, auch für jemanden, der nur Pflaster kauft | Ja, solange es nicht am Rezept hängt |
| Kundenzeitschrift im Ständer zum Mitnehmen | Ja |
| Ein Päckchen Taschentücher in die Tüte mit dem Rezeptarzneimittel | Nein |
| „Zu jedem Rezept ein Kalender“ oder Kalender nur für Rezeptkunden | Nein |
| Gutschein für Brötchen, Kaffee oder einen Euro Rabatt beim Einlösen eines Rezepts | Nein, auch nicht für ein paar Cent |
| Eine Packung Lutschtabletten oder Proben eines Arzneimittels als Geschenk | Nein, auch nicht ohne Rezept |
Beim Kalender sind sich die Kammern nicht ganz einig. Die einen sagen: kein Problem, solange du ihn nicht gezielt an Rezeptkunden gibst. Die bayerische Kammer ist strenger und sieht ihn nur bei Einkäufen ohne Preisbindung. Ein Anruf bei deiner Kammer kostet fünf Minuten und klärt das für dein Bundesland.
Sag es deinem ganzen Team vor dem ersten Advent, auch der Aushilfe am Samstag. Der gut gemeinte Griff zum Taschentuchstapel beim Einpacken eines Rezepts ist genau der Fehler, um den es geht.
Das gilt für Deutschland. In Österreich und der Schweiz gibt es eigene Regeln für Apotheken, dort fragst du deine Apothekerkammer oder deinen kantonalen Apothekerverband.
Arztpraxen, Pflegeheime und Pflegedienste
Mit der Praxis gegenüber telefonierst du jede Woche wegen Rückfragen, das Pflegeheim um die Ecke beliefert ihr. Da liegt der Präsentkorb im Dezember nahe. Genau hier ziehen die Regeln am engsten: Apotheke und Arztpraxis dürfen nichts verabreden, was Patienten oder Rezepte in eine bestimmte Apotheke lenkt. Ein Geschenk, das wie eine Gegenleistung dafür aussieht, kann seit 2016 als Bestechung im Gesundheitswesen strafbar sein, für beide Seiten.
Eine Weihnachtskarte an das ganze Team ist immer in Ordnung, und sie kommt besser an, als man denkt: Die Leute an der Anmeldung bekommen sonst vor allem Beschwerden. Für alles darüber hinaus, ob Plätzchen, Pralinen oder Frühstück, frag vorher deine Kammer. Und nie in der Zeit, in der ein Versorgungsvertrag mit einem Heim verhandelt oder verlängert wird.
Der Kalender: heiß begehrt und schnell vergriffen
Manche Kundinnen fragen schon im September danach, und am 15. Dezember steht jemand mit verschränkten Armen am HV-Tisch, weil die Nachbarin noch einen bekommen hat. Leg vorher fest, wie du verteilst: ab dem ersten Advent, einer pro Haushalt, solange der Vorrat reicht, und sag das mit einem Zettel am Stapel.
Eine Apotheke in Sachsen hat den Ärger in etwas Gutes verwandelt. Dort gibt es den Kalender gegen eine freiwillige Spende für Vereine aus der Gegend, und in einem Jahr kamen in der Apotheke und ihrer Filiale rund 1.500 Euro für Kinder, zwei Tierheime und einen Hospizverein zusammen. Wer keinen Kalender mehr bekommt, ärgert sich weniger, wenn das Geld einem guten Zweck hilft. Übrig gebliebene Kalender legst du nach Weihnachten einfach für alle auf den HV-Tisch.
Was auf die Karte kommt
In der Apotheke geht die Karte durch viele Hände, oft liest die ganze Familie mit. Deshalb kein Wort über Krankheit, Medikamente oder „gute Besserung“. Schreib, wofür du dankst, und was sie zwischen den Jahren von dir brauchen.

- Feiertagskarte für alle: „Frohe Weihnachten aus der Linden-Apotheke! Zwischen den Jahren sind wir am Montag, Dienstag und Mittwoch wie gewohnt für Sie da. Die nächste Notdienstapotheke finden Sie über die kostenlose Notdienstnummer an unserer Tür. Ihr Team der Linden-Apotheke“
- Von Hand für eine Stammkundin: „Liebe Frau Lorenz, danke, dass Sie uns seit so vielen Jahren die Treue halten, und für Ihre Geduld, wenn wir mal etwas bestellen mussten. Schöne Feiertage! Ihre Katrin Weber“
- An das Team der Arztpraxis: „Liebes Praxisteam, danke für die schnellen Rückrufe, wenn wir eine Frage hatten, und für Ihre Freundlichkeit am Telefon, auch kurz vor Feierabend. Ruhige Feiertage wünscht Ihnen die Linden-Apotheke.“
- An den Wohnbereich im Pflegeheim: „Liebes Team vom Wohnbereich Sonnenseite, danke für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr, gerade an den Tagen, an denen es schnell gehen musste. Wir wünschen Ihnen ruhige Dienste über die Feiertage.“
- Zettel am Kalenderstapel: „Unsere Kalender für 2027 sind da! Einer pro Haushalt, solange der Vorrat reicht. Wer mag, wirft etwas in die Dose für den Tierschutzverein. Danke!“
Dein Fahrplan durch den Advent
Jetzt, Anfang November: Kalender sichern
Ruf beim Anbieter an und frag nach dem letzten Termin für den Eindruck. Ist er verpasst, nimm Kalender ohne Eindruck und einen Stempel mit deiner Adresse. Taschentücher, Traubenzucker und Bonbons gleich mitbestellen, denn auch der Logodruck braucht Vorlauf.
Mitte November: Feiertagskarte drucken
Trag deine Öffnungszeiten für den 24. und 31. Dezember ein, beide sind 2026 Donnerstage, dazu die Tage zwischen den Jahren. Schau in den Notdienstplan deiner Kammer: Hast du an einem Feiertag selbst Dienst, gehört das auf die Karte.
Vor dem ersten Advent am 29. November: Team einweisen
Fünf Minuten in der Frühbesprechung: Körbchen für alle, Kalender für alle, die fragen, nichts in die Rezepttüte. Und wo die Spendendose steht.
Ab dem 29. November: Körbchen auf den HV-Tisch
Traubenzucker, Taschentücher und Feiertagskarten liegen so, dass jeder zugreifen kann, ohne zu fragen. Die Kalender gibst du auf Nachfrage raus, einen pro Haushalt.
Erste Dezemberhälfte: Karten an Praxen und Heime
Gib sie dem Botendienst mit, wenn er ohnehin vorbeifährt, oder bring sie selbst vorbei, bevor die Praxen über die Feiertage schließen.

Was du besser lässt
- Irgendetwas in die Tüte mit dem Rezeptarzneimittel legen, und sei es ein Päckchen Taschentücher. Auch kein Aushang „Zu jedem Rezept eine Überraschung“.
- Arzneimittel als Geschenk, auch keine Muster, keine Lutschtabletten und keine Gutscheine dafür. Was du verschenkst, kommt aus dem Lebensmittel- oder Werbemittelkarton, nicht aus der Sichtwahl.
- Den Präsentkorb für die Praxis, die dir die meisten Rezepte schickt, oder die Spende ans Heim, während ihr über die Belieferung sprecht. Genau so sieht eine Gegenleistung aus.
- Karten mit Gesundheitswünschen, die mehr verraten als nötig, etwa „Alles Gute für Ihren Blutzucker“. Was du über deine Kundinnen weißt, bleibt am HV-Tisch.
- Nur Süßes im Körbchen. Leg zuckerfreie Bonbons dazu, für alle, die auf ihren Zucker achten müssen, und sag es ihnen.
- Gewinnspiele rund um Arzneimittel, etwa eine Verlosung unter allen, die im Dezember ein Erkältungsmittel kaufen.
Steuer in Kürze
- Kalender, Taschentücher, Traubenzucker und Feiertagskarten sind Werbegeschenke an viele und kosten weit unter 10 Euro. Dafür brauchst du keine Namensliste, die Rechnung genügt.
- Eine Weihnachtskarte kostet kaum etwas. Gibst du einer Praxis oder einem Heim nach Rücksprache mit der Kammer doch mehr, gilt dafür die Grenze von 50 Euro pro Empfänger und Jahr, mit Namen aufgeschrieben.
- Für deine Kundinnen und Kunden sind die Geschenke steuerfrei, sie müssen nichts beachten.
In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.
Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz
Das ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, weiß deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Darf eine Apotheke Werbegeschenke verteilen?
Ja, wenn das Geschenk wenig kostet und nicht am Rezept hängt. Traubenzucker, Taschentücher, Kalender und Kundenzeitschrift für alle, die hereinkommen, sind in Ordnung. Was nur bekommt, wer ein Rezept einlöst, ist verboten, egal wie billig es ist.
Darf ich zum Rezept einen Kalender mitgeben?
Nicht als Beigabe zum Rezept. Gib den Kalender allen, die danach fragen, auch wer nur Pflaster kauft. Einige Kammern sind beim Kalender strenger, deshalb lohnt ein kurzer Anruf bei deiner Kammer.
Was darf eine Apotheke Ärzten zu Weihnachten schenken?
Eine Weihnachtskarte an das Praxisteam ist immer in Ordnung. Alles, was wie ein Dank für Rezepte oder Patienten aussieht, ist verboten und kann als Bestechung im Gesundheitswesen strafbar sein. Für mehr als eine Karte fragst du vorher deine Kammer.
Darf ich Kunden Proben von Arzneimitteln schenken?
Nein. Arzneimittel, ihre Muster und Proben und Gutscheine dafür sind als Werbegeschenk tabu, auch frei verkäufliche. Verschenk Lebensmittel wie Traubenzucker oder Tee oder Dinge mit deinem Logo.
Wann gibt man die Apothekenkalender aus?
Ab dem ersten Advent, 2026 ist das der 29. November. Früher fragen zwar viele, aber dann sind die Kalender oft vor Weihnachten weg. Einer pro Haushalt, solange der Vorrat reicht, und was übrig bleibt, liegt nach Weihnachten für alle auf dem HV-Tisch.
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