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Illustration: Brille auf einem offenen Etui, Putztuch, Reinigungsspray und Tannenzweig auf Wolken

Werbegeschenke für Optiker: was zur Brille dazu darf

Brillen und Kontaktlinsen sind Medizinprodukte, deshalb sind Geschenke beim Optiker enger geregelt als anderswo. Hier steht, was geht, was es kostet und was ankommt.

Von Jessica, Social-Media-Expertinaktualisiert am

Kurz gesagt

Wer eine Brille oder Kontaktlinsen kauft, darf von dir neben dem üblichen Zubehör nur eine Kleinigkeit im Wert von höchstens einem Euro bekommen, mit deinem Namen drauf. Das hat der Bundesgerichtshof 2025 klargestellt, in einem Fall aus der Hörakustik, und es gilt für alle Medizinprodukte. Die Gratis-Sonnenbrille zur Gleitsichtbrille oder die geschenkte Zweitbrille sind damit ausgeschlossen.

Erlaubt ist, was üblicherweise zur Ware gehört: ein Etui, ein Putztuch, das Nachjustieren und das Ultraschallbad, wann immer der Kunde vorbeikommt. Genau das sind auch die Dinge, die Brillenträger wirklich benutzen. Dein bestes Werbegeschenk ist deshalb ein Zubehör, das so gut ist, dass der Kunde es Jahre behält.

Zu Weihnachten bleibt Raum für das, was nicht an einen Kauf geknüpft ist: eine handgeschriebene Karte per Post an alle, die in den letzten zwei Jahren eine Brille bei dir gekauft haben, und ein Putztuch mit deinem Namen für alle, die im Dezember hereinkommen. Mehr braucht es nicht, damit man an dich denkt, wenn die Brille drückt.

Was Brillenträger wirklich benutzen, mit Preisen

Die Preise sind grobe Einkaufspreise für kleine Mengen und hängen von Anbieter und Stückzahl ab. Was zur Brille gehört, steckt ohnehin in deiner Kalkulation.

Foto: offenes Etui mit Brille, Putztuch, Reinigungsspray und ein Körbchen Putztücher auf dem Tresen eines Optikers
Das Körbchen mit Putztüchern ist für alle da, auch für die, die nur zum Nachjustieren kommen.
  • Ein Putztuch aus Mikrofaser mit deinem Namen, je nach Größe und Menge etwa 10 Cent bis 1 Euro. Für jede Brille und für alle im Dezember. Kaum etwas ziehen Brillenträger öfter aus der Tasche, und es bleibt im Rahmen von einem Euro.
  • Ein stabiles Etui statt des dünnen Stoffbeutels, im Einkauf etwa 1 bis 4 Euro. Für jede neue Brille, als übliches Zubehör. Ein Hartschalenetui überlebt die Handtasche, der Stoffbeutel nicht, und darauf steht dein Name.
  • Ein Reinigungsspray im Taschenformat, etwa 1 bis 2 Euro. Für Gleitsicht- und Bildschirmbrillen, deren Beschichtung keine Spülmittel und kein T-Shirt mag. Erklär bei der Abholung kurz, warum.
  • Für Kinder ein Etui mit Tiermotiv und ein Sportband, das die Brille beim Toben hält, zusammen etwa 2 bis 5 Euro. Als Zubehör zur Kinderbrille, nicht als Belohnung.
  • Ein Kontaktlinsenbehälter in einer fröhlichen Farbe, etwa 30 Cent bis 1 Euro. Für alle mit Monatslinsen, als Ersatz für den, der nach drei Monaten verfärbt ist.
  • Das kostenlose Nachjustieren, Schrauben nachziehen und Ultraschallbad, auch für Brillen, die nicht von dir sind. Kostet dich fünf Minuten und keine Ware. Wer mit einer fremden Brille kommt und frisch geputzt wieder geht, kauft die nächste oft bei dir.
  • Die Weihnachtskarte per Post, Karte und Porto zusammen etwa 1,20 bis 1,50 Euro. Für alle, die in den letzten zwei Jahren eine Brille bei dir gekauft haben. Ohne Gutschein, mit einem persönlichen Satz.

Wen du beschenkst und mit wie viel

Ein Optikgeschäft mit drei Leuten verkauft im Jahr einige hundert Brillen und hat dazu eine Gruppe Kontaktlinsenkunden, die regelmäßig nachbestellen. Kinder kommen meist mit Rezept vom Augenarzt, für die Gläser zahlt bis 18 die Krankenkasse bis zu einem festen Betrag, die Fassung zahlt die Familie. So teilst du auf.

WerWie vieleWie vielWas passt
Jede neue Brille400 bis 800 im Jahrim Preis enthaltenHartschalenetui, Putztuch, Spray bei Gleitsicht, Nachkontrolle
Alle, die im Dezember kommen300 bis 600unter 1 EuroPutztuch mit deinem Namen, Nachjustieren gratis
Brillenkunden der letzten zwei Jahre600 bis 1.2001,20 bis 1,50 EuroHandgeschriebene Weihnachtskarte per Post
Kinder mit der ersten Brille30 bis 100 im Jahrals Zubehör, unter 5 EuroEtui mit Tiermotiv, Sportband, Foto für die Eltern
Kontaktlinsenkunden im Abo50 bis 200unter 1 EuroKarte in der Dezemberlieferung, neuer Linsenbehälter
Augenarztpraxen in der Nähe2 bis 6eine KarteWeihnachtskarte an das Team, sonst nichts

Ein Beispiel für ein Optikgeschäft mit drei Leuten: 900 Weihnachtskarten an die Brillenkunden der letzten zwei Jahre zu je 40 Cent plus 95 Cent Porto sind gut 1.200 Euro. 500 Putztücher mit Namen für den Dezember zu je 40 Cent sind 200 Euro. 80 Linsenbehälter für die Abokunden zu je 50 Cent sind 40 Euro. Zusammen rund 1.450 Euro, das meiste davon Porto. Wenn das zu viel ist, schreib nur an die, deren Brille im nächsten Jahr zwei Jahre alt wird. Etuis und Spray für jede neue Brille rechnest du in den Brillenpreis, nicht ins Geschenkbudget.

Was zur Brille dazu darf und was nicht

Alles, was eine Brille üblicherweise begleitet, darf mit. Alles, was nur dazukommt, damit der Kunde kauft, darf höchstens einen Euro wert sein und muss deinen Namen tragen. Die Fälle, die im Laden wirklich vorkommen:

SituationGeht das?
Etui und Putztuch zu jeder neuen BrilleJa, das ist übliches Zubehör
Nachjustieren und Ultraschallbad gratis, für jedenJa, das ist übliche Nebenleistung
Putztuch mit deinem Namen für alle, die im Dezember kommenJa, unter einem Euro
Handgeschriebene Weihnachtskarte an KundenJa
„Zur Gleitsichtbrille eine Sonnenbrille gratis“Nein
Zweitbrille geschenkt beim Kauf der erstenNein, das hat der Bundesgerichtshof verboten
Pralinenschachtel für 8 Euro zu jeder Brille im DezemberNein, deutlich über einem Euro
Bonuspunkte über einem Euro beim Kauf von Linsen oder BrilleNein

Wer neben Brillen auch Hörgeräte anpasst: Für die gilt dieselbe Grenze, der Fall vor dem Bundesgerichtshof kam genau aus der Hörakustik. Eine Sonnenbrille ohne Sehstärke ist übrigens kein Medizinprodukt. Sobald du sie aber einer Korrektionsbrille beilegst, zählt sie als Zugabe zu dieser.

Das gilt für Deutschland. In Österreich und der Schweiz ist Werbung für Brillen und Linsen anders geregelt. Bevor du dort etwas an einen Kauf knüpfst, frag deine Landesinnung der Augenoptiker oder Optikschweiz.

Die Abholung: der Moment, in dem die Brille sitzt

Die Abholung ist dein Übergabetermin. Der Kunde sieht zum ersten Mal scharf, schaut in den Spiegel und fragt sich, ob er so aussehen will. Nimm dir die zehn Minuten. Brille anpassen, Bügel nachbiegen, dann das Etui öffnen und das Putztuch zeigen, mit dem Satz, den fast jeder braucht: „Bitte nicht mit dem T-Shirt putzen, das zerkratzt die Beschichtung.“

Wer zum ersten Mal Gleitsicht trägt, sagt nach zwei Tagen oft: „Muss ich jetzt immer so den Kopf heben?“ Vereinbare deshalb gleich bei der Abholung einen kurzen Termin zwei Wochen später. Fünf Minuten Nachkontrolle sind Beratung, kein Geschenk, und kein Werbeartikel bindet einen Kunden so sehr wie das Gefühl, dass du dranbleibst.

Bei Kindern ist die erste Brille ein großer Tag, und oft sind sie unsicher, ob die anderen in der Schule lachen. Lass das Kind das Etui selbst aussuchen und mach ein Foto mit der neuen Brille, wenn die Eltern das möchten. Das Foto schickst du den Eltern aufs Handy. Für das Schaufenster oder Instagram brauchst du ihre ausdrückliche Zustimmung, und meist ist es besser, darauf zu verzichten.

Foto: grüne Kinderbrille, Etui mit Tiermotiv und Sportband auf dem Anpasstisch eines Optikers
Ein Sportband hält die Brille beim Toben, auch auf dem Schulhof.

Augenarztpraxen: eine Karte, mehr nicht

Die Praxis um die Ecke schickt dir Kinder mit Rezept und Erwachsene mit neuen Werten. Gerade deshalb ist hier Vorsicht geboten: Wer Brillen oder Linsen liefert, darf Ärzten keine Vorteile gewähren, die mit ihren Verordnungen zusammenhängen. Ein Präsentkorb im Dezember kann genau so aussehen und im schlimmsten Fall strafbar sein, für beide Seiten.

Eine Weihnachtskarte an das ganze Praxisteam ist in Ordnung und kommt besser an, als du denkst. Die Menschen an der Anmeldung telefonieren mit dir, wenn ein Rezept unklar ist, und hören sonst selten ein Danke.

Was auf die Karte kommt

Schreib, wofür du dankst, und lass die Sehwerte weg. Was du über die Augen deiner Kunden weißt, gehört nicht auf eine Karte, die im Briefkasten liegt und die die ganze Familie liest. Nenn lieber die Brille, an die sich beide erinnern.

Foto: halb geschriebene Weihnachtskarten, Briefmarken und eine Kundenliste auf dem Schreibtisch eines Optikers
Wer die Brille verkauft hat, schreibt die Karte. Dann stimmt auch der persönliche Satz.
  • Per Post an eine Brillenkundin: „Liebe Frau Brandt, die rote Fassung war im Frühjahr Ihre mutigste Entscheidung, und sie steht Ihnen bis heute. Danke für Ihr Vertrauen und schöne Feiertage! Ihre Lena Vogt“
  • An einen Gleitsicht-Neuling: „Lieber Herr Petersen, inzwischen müssen Sie hoffentlich nicht mehr den Kopf heben. Danke, dass Sie mit Ihrer ersten Gleitsichtbrille zu uns gekommen sind. Frohe Weihnachten!“
  • An die Eltern nach der ersten Kinderbrille: „Liebe Familie Yilmaz, Emil hat die grüne Brille ausgesucht und sie im Spiegel sofort gemocht. Schön, dass wir dabei sein durften. Wenn sie drückt oder verbogen ist, kommt einfach vorbei, das Richten kostet nichts.“
  • In der Dezemberlieferung für Linsenkunden: „Ein Jahr lang Linsen pünktlich im Briefkasten. Danke, dass Sie uns treu sind! Der neue Behälter ist für Sie, der alte darf in den Ruhestand.“
  • An das Team der Augenarztpraxis: „Liebes Praxisteam, danke für die schnellen Antworten, wenn wir bei einem Rezept nachfragen mussten, und für Ihre Geduld am Telefon. Ruhige Feiertage wünscht Ihnen Optik Vogt.“

Dein Fahrplan bis Weihnachten

  1. Anfang November: Liste aus der Kundenkartei

    Lass dir alle Brillenkunden der letzten zwei Jahre mit Adresse ausgeben. Markier die, bei denen du einen persönlichen Satz weißt: die mutige Fassung, die erste Gleitsicht, das Kind mit der grünen Brille.

  2. Mitte November: bestellen

    Putztücher mit deinem Namen, Linsenbehälter und Karten bestellen. Bedruckte Tücher haben oft Mindestmengen und ein bis drei Wochen Lieferzeit. Prüf dabei, ob deine Etuis und Sprays für das Weihnachtsgeschäft reichen.

  3. Ende November: Karten schreiben

    Jeden Tag zwanzig Karten in den ruhigen Stunden am Vormittag, verteilt auf das ganze Team. Wer die Brille verkauft hat, schreibt die Karte. Bis zum ersten Adventswochenende sind sie fertig.

  4. Anfang Dezember: Karten in die Post

    Karten für Kunden und Augenarztpraxen gehen in der ersten Dezemberwoche raus, bevor die Post im Weihnachtsstress langsamer wird. Die Karte für die Linsenkunden kommt in die Dezemberlieferung.

  5. Im Dezember: Putztücher am Tresen

    Wer im Dezember hereinkommt, ob zum Kaufen, Abholen oder nur zum Nachjustieren, bekommt ein Putztuch. Leg sie offen auf den Tresen, für alle und nicht nur für die, die gerade kaufen.

Was du besser lässt

  • Aktionen wie „Zur neuen Brille eine Sonnenbrille gratis“ oder „Zweitbrille geschenkt“. Das ist eine Zugabe weit über einem Euro und genau das, was Gerichte Optikern immer wieder untersagt haben.
  • Einen Gutschein über 20 Euro für die nächste Brille in der Weihnachtskarte. Das liest sich wie Werbung und nicht wie ein Dank, und ob er erlaubt ist, hängt an Einzelheiten. Klär so etwas vorher mit deiner Innung.
  • Sehwerte, Diagnosen oder „gute Besserung für Ihre Augen“ auf der Karte. Die Karte liest die ganze Familie, und was du über die Augen deiner Kunden weißt, bleibt in deiner Kartei.
  • Billige Stoffbeutel statt eines Etuis. Die Brille für 400 Euro steckt sonst nach drei Wochen zerkratzt in der Jackentasche, und der Kunde gibt dir die Schuld.
  • Den Präsentkorb für die Augenarztpraxis, die dir die meisten Rezepte schickt. Genau so sieht ein Dank für Verordnungen aus.
  • Eine Rundmail an die ganze Kartei, ohne zu prüfen, wer Mails von dir bekommen will. Auch ein Weihnachtsgruß vom Geschäft zählt als Werbung. Per Post ist das deutlich unkomplizierter.

Steuer in Kürze

  • Etui, Putztuch und Spray, die zur Brille gehören, sind kein Geschenk, sondern Teil des Verkaufs. Sie laufen über deinen Wareneinsatz.
  • Putztücher mit deinem Namen und Weihnachtskarten an viele kosten weit unter 10 Euro. Dafür brauchst du keine Namensliste, die Rechnung genügt.
  • Schenkst du einzelnen Menschen etwas Größeres, etwa einem Geschäftspartner, kannst du bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr absetzen, mit Namen aufgeschrieben.

In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.

Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz

Tipp

Das ist ein Überblick und keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Aktionen rund um Brillen und Linsen hilft dir deine Innung, bei der Steuer deine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Darf ein Optiker Werbegeschenke verteilen?

Ja, aber eng begrenzt. Zu einer Brille oder Linsen darf eine Kleinigkeit mit deinem Namen im Wert von höchstens einem Euro dazukommen, dazu übliches Zubehör wie Etui und Putztuch. Eine Weihnachtskarte und ein Putztuch für alle, die im Dezember kommen, sind in Ordnung.

Darf ich zur Brille eine Sonnenbrille oder Zweitbrille verschenken?

Nein. Brillen sind Medizinprodukte, und eine Zugabe dieser Größe ist verboten. Der Bundesgerichtshof hat die geschenkte Zweitbrille ausdrücklich untersagt. Erlaubt ist ein echter Preisnachlass auf die Brille selbst.

Was schenkt ein Optiker seinen Kunden zu Weihnachten?

Eine handgeschriebene Karte per Post an alle, die in den letzten zwei Jahren eine Brille gekauft haben, und ein Putztuch mit deinem Namen für alle, die im Dezember hereinkommen. Dazu das kostenlose Nachjustieren und Putzen, auch für Brillen von anderswo.

Was gibt man Kindern zur ersten Brille?

Ein Etui, das sie selbst aussuchen, und ein Sportband, damit die Brille beim Toben hält. Beides ist übliches Zubehör. Ein Foto mit der neuen Brille für die Eltern freut meist mehr als jedes Spielzeug.

Darf ich der Augenarztpraxis etwas zu Weihnachten schenken?

Eine Karte an das Praxisteam ist in Ordnung. Alles, was wie ein Dank für Rezepte oder Patienten aussieht, ist verboten und kann strafbar sein. Lass den Präsentkorb weg.

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