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Illustration: aufgefalteter kleiner Kalender, Taschenrechner mit Schleife und Pralinenschachtel mit Tannenzweig auf Wolken

Werbegeschenke für Steuerberater: was Mandanten wirklich nutzen

Deine Mandanten kennen die 50-Euro-Grenze, viele haben sie von dir. Hier steht, was bei Betrieben, Gründern, Privatmandanten und Empfehlungsgebern ankommt und was dein Berufsrecht erlaubt.

Von Darian, Social-Media-Experteaktualisiert am

Kurz gesagt

Eine Kanzlei beschenkt Leute, die genau wissen, was ein Geschenk kostet und wie es zu buchen ist. Das ist die gute Nachricht: Niemand erwartet den Präsentkorb für 80 Euro. Erwartet wird, dass du dich an die Regeln hältst, die du selbst predigst. Für alle Mandanten reicht der Steuerkalender fürs neue Jahr mit deinem Logo für unter einem Euro. Etwas Persönliches bekommen die Betriebe, die seit Jahren bei dir sind, und die Person, die dir dort jeden Monat die Belege schickt.

Der beste Moment ist oft nicht Weihnachten. Im Dezember rechnest du Löhne und Jahresabschlüsse, und auf dem Tisch deiner Mandanten stapeln sich Kalender von Bank, Versicherung und Großhändler. Bei der Besprechung des Jahresabschlusses hast du dagegen eine Stunde ihre volle Aufmerksamkeit. Ein kleines Geschenk dort bleibt länger hängen als das zwölfte Paket im Advent.

Bei Banken, Anwälten und Maklern, die dir Mandanten schicken, gilt dein Berufsrecht: Für die Vermittlung von Aufträgen darfst du nichts geben und nichts nehmen. Für sie gibt es eine Karte und keinen Korb.

Ideen aus deiner Kanzlei, mit Preisen

Am besten kommt an, was deinen Mandanten die Arbeit mit dir leichter macht. Die Preise sind grobe Stückpreise ohne Mehrwertsteuer und hängen von Anbieter und Menge ab.

Foto: Karton mit kleinen gefalteten Steuerkalendern und Umschlägen auf dem Empfangstresen einer Kanzlei
Der Steuerkalender kostet unter einem Euro und liegt das ganze Jahr im Portemonnaie, mit deinem Namen neben jedem Termin.
  • Der Steuerkalender fürs neue Jahr als kleine Faltkarte mit deinem Logo, bei Anbietern von Mandanten-Infos ab etwa 85 Cent. Er steckt im Portemonnaie oder klebt am Bildschirm, und jedes Mal, wenn ein Termin naht, steht dein Name daneben. Für alle Mandanten.
  • Für die Person, die dir die Belege schickt: Pralinen oder ein guter Kaffee mit einer Karte, die sie mit Namen anspricht, etwa 10 bis 20 Euro. In vielen kleinen Betrieben ist das die Partnerin des Inhabers oder die Bürokraft, nicht der Chef. Sie macht die Arbeit, die dir am meisten hilft, und bekommt sonst nie einen Dank.
  • Für Gründerinnen im ersten Jahr: ein Ordner mit deinem Logo, schon beschriftet und mit Registern für die zwölf Monate, dazu eine Seite, was du bis wann brauchst. Der Ordner kostet ab etwa 1 Euro, das Set mit Registern ein paar Euro. Er erspart dir den Schuhkarton im ersten Frühjahr.
  • Bei der Besprechung des Jahresabschlusses: der Abschluss in einer festen Mappe mit deinem Logo, ab etwa 8 Euro, dazu eine Seite „Ihr Jahr in fünf Zahlen“. Die Mappe liegt danach im Büro des Betriebs, wenn die Bank nach Unterlagen fragt.
  • Für langjährige Betriebe: etwas aus ihrer Region oder ihrem eigenen Handwerk, 20 bis 40 Euro. Wer seit 15 Jahren bei dir ist, freut sich über die Spezialität vom Hof nebenan mehr als über die Weinflasche aus dem Katalog.
  • Für Privatmandanten, wenn sie die Unterlagen fürs neue Jahr bringen: eine stabile Box mit der Aufschrift „Steuer 2027“, für ein paar Euro. Sie ersetzt den Schuhkarton, und nächstes Jahr bekommst du alles auf einmal.
  • Ein Taschenrechner mit Kanzleinamen, ab knapp 3 Euro, für Azubis und Lohnmandanten mit kleinem Büro. Unspektakulär, aber er liegt jahrelang auf dem Schreibtisch.

Wen du beschenkst und mit wie viel

Eine Kanzlei mit sechs Leuten betreut schnell 250 Mandanten: Betriebe mit Buchhaltung und Abschluss, Lohnmandanten, Gründer und viele Privatleute mit Einkommensteuererklärung. Dazu kommen die Bank, die Notarin und der Versicherungsmakler, die dich weiterempfehlen. So teilst du auf:

Foto: Pralinenschachtel mit Karte auf einem Belegordner im Büro eines kleinen Betriebs
Das Dankeschön landet dort, wo die Belege jeden Monat sortiert werden.
WerWie vieleWie vielWas passt
Alle Mandanten150 bis 400unter 1 EuroSteuerkalender mit Logo, mit dem Rundschreiben im Dezember
Betriebe mit Buchhaltung und Abschluss, seit Jahren dabei20 bis 6020 bis 40 EuroSpezialität aus der Region bei der Abschlussbesprechung oder Anfang Dezember
Wer dir im Betrieb die Belege schickt10 bis 4010 bis 20 EuroPralinen oder Kaffee mit einer Karte an sie persönlich
Gründer im ersten Jahr5 bis 15unter 10 Eurobeschrifteter Ordner mit Registern und Fristenliste
Privatmandanten100 bis 300ein paar EuroBox für die Belege, wenn sie die Unterlagen bringen
Bank, Anwälte, Notare, Makler3 bis 10nur die KarteDank für die Zusammenarbeit, ohne Mandanten zu nennen

Ein Beispiel für eine Kanzlei mit 250 Mandanten: 250 Steuerkalender zu je 85 Cent sind gut 210 Euro. 30 langjährige Betriebe bekommen eine Spezialität für je 25 Euro, das sind 750 Euro. 20 Bürokräfte bekommen Pralinen für je 12 Euro, zusammen 240 Euro. 8 Gründer bekommen ihr Ordner-Set für je 8 Euro, rund 65 Euro. 150 Privatmandanten bekommen im Januar eine Belegbox für je 3 Euro, das sind 450 Euro. Zusammen gut 1.710 Euro. Übernimmst du die Steuer für die Geschenke an Betriebe pauschal, kommen auf die 990 Euro für Spezialitäten und Pralinen noch 30 Prozent dazu, also knapp 300 Euro plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Was dein Berufsrecht zu Geschenken sagt

Für Steuerberater gibt es zwei Regeln, die ein Friseur nicht kennt. Die erste: Für die Vermittlung von Aufträgen darfst du keine Vorteile geben oder nehmen, egal ob gegenüber Kollegen oder irgendjemand anderem. Die zweite: Du musst unabhängig bleiben, und Vorteile von Dritten oder Provisionen passen damit nicht zusammen.

Für die Bank, die Notarin oder den Makler heißt das: Ein Dank für die gute Zusammenarbeit auf einer Karte ist in Ordnung. Ein Präsentkorb, der umso größer wird, je mehr Mandanten sie dir geschickt haben, ist genau das, was verboten ist. Auch ein teures Präsent an einen Betrieb, den du gerade als Mandanten gewinnen willst, kann wie Werbung um genau diesen einen Auftrag wirken. Auch solche Werbung um einen einzelnen Auftrag ist dir untersagt.

Umgekehrt gilt es auch. Die Plätzchen, die eine Mandantin im Advent vorbeibringt, nimmst du gern an. Die Weinkiste vom Finanzierungsberater, dem du Mandanten empfiehlst, oder das Wochenende auf Einladung eines Softwareanbieters gibst du freundlich zurück.

Tipp

Bei einem Grenzfall hilft ein kurzer Anruf bei deiner Steuerberaterkammer. In Österreich fragst du die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer, in der Schweiz deinen Treuhandverband.

Was auf die Karte kommt

Du kennst die Zahlen deiner Mandanten, aber Zahlen gehören nur auf eine Karte, die außer dem Mandanten niemand sieht. Schreib zwei Sätze von Hand und lass die Kollegin mitunterschreiben, mit der der Betrieb das ganze Jahr zu tun hatte. Für die vollständigen Weihnachtsgrüße samt Aushang und Terminen gibt es eine eigene Vorlagenseite für Kanzleien.

  • An die Bürokraft eines Betriebs: „Liebe Frau Schubert, zwölf Monate, zwölf pünktliche Belegpakete. Ohne Sie wäre unser Monatsanfang deutlich hektischer. Danke und schöne Feiertage! Ihre Anja Lorenz aus der Buchhaltung“
  • Bei der Abschlussbesprechung: „Sehr geehrter Herr Aydın, Ihr 20. Abschluss mit uns. Wir freuen uns auf die nächsten. Ihre Kanzlei Weber“
  • Für Gründer, auf dem Ordner: „Ein Register für jeden Monat. Wenn hier im Dezember zwölf volle Fächer stehen, gebe ich einen Kaffee aus. Ihr Jonas Weber“
  • An die Bank: „Sehr geehrte Frau Brandt, danke für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Team frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.“
  • Unter jedes Geschenk an einen Betrieb, wenn du die Steuer übernimmst: „Die Steuer auf dieses Geschenk haben wir pauschal übernommen. Sie müssen dafür nichts tun.“

Dein Fahrplan, übers Abschlussjahr und im Dezember

  1. Bei jeder Abschlussbesprechung

    Gib langjährigen Betrieben das Geschenk dort, mit Mappe und Karte. Notier dir gleich, wer im Betrieb die Belege schickt, und schreib den Namen in die Mandantenakte. Den brauchst du im Dezember.

  2. Anfang November: Liste aus der Kanzleisoftware

    Zieh dir alle Mandanten und teil sie in die Gruppen aus der Tabelle. Frag Buchhaltung und Lohn, wer dieses Jahr besonders zuverlässig war. Sie wissen es besser als du.

  3. Bis Mitte November: bestellen

    Steuerkalender mit Logo brauchen etwa eine Woche, Ordner und Mappen mit Druck oft länger. Präsente aus der Region bestellst du jetzt, bevor die Hofläden ausverkauft sind.

  4. Ende November: vor dem Lohn-Endspurt verteilen

    Der Steuerkalender geht mit dem Rundschreiben raus, die Pralinen für die Bürokräfte bringst du persönlich vorbei oder gibst sie deinen Kolleginnen mit. Ab Mitte Dezember hat in deiner Kanzlei niemand mehr Zeit dafür, die Löhne für Dezember gehen vor.

  5. Im Januar: Gründer und Privatmandanten

    Wer die Unterlagen fürs neue Jahr bringt, bekommt die Box oder das Ordner-Set gleich am Tresen. Die Gründer vom letzten Jahr starten damit in ihr zweites Jahr mit Ordnung.

  6. Zum Jahresende: deine eigene Liste

    Trag jedes Geschenk über 10 Euro mit Name, Datum und Betrag ein und entscheide, ob du die Steuer pauschal übernimmst. Du weißt, wie das geht. Bei dir selbst fällt es nur am leichtesten hinten runter.

Foto: Mappe mit dem Jahresabschluss, Kaffeetassen und ein Glas Honig auf dem Besprechungstisch einer Kanzlei
Bei der Abschlussbesprechung hast du eine Stunde volle Aufmerksamkeit. Ein besserer Moment kommt im Jahr nicht.

Was du besser lässt

  • Ein Präsent über 50 Euro an einen Betrieb. Deine Mandanten wissen, dass es dann nicht mehr absetzbar ist. Es sieht aus, als hättest du deine eigene Beratung nicht gelesen.
  • Ein Geschenk an Empfehlungsgeber, das an der Zahl der vermittelten Mandanten hängt. Das ist ein Vorteil für die Vermittlung von Aufträgen, und den verbietet dein Berufsrecht.
  • Ein Foto vom Geschenketisch mit Namensschildern oder Adressaufklebern in deiner Story. Schon dass jemand dein Mandant ist, fällt unter die Verschwiegenheit.
  • Wein für den Mandanten mit dem Weingut oder Pralinen für die Konditorei. Wer selbst herstellt, was du verschenkst, freut sich über etwas anderes mehr.
  • Ein Gutschein über eine Stunde Beratung. Entweder wird er nie eingelöst oder genau im Februar, wenn du am wenigsten Zeit hast.
  • Kugelschreiber mit Logo. Deine Mandanten haben davon schon einen Becher voll von Bank und Versicherung.

Steuer in Kürze

  • Bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr ohne Umsatzsteuer, wenn deine Kanzlei Vorsteuer abzieht. Präsent im Juni und Pralinen im Dezember an denselben Betrieb werden zusammengezählt. Liegt die Summe darüber, ist nichts davon absetzbar.
  • Für jedes Geschenk über 10 Euro brauchst du Name, Datum, Geschenk und Betrag, gebucht auf einem eigenen Konto. Die Steuerkalender für alle brauchen keine Namensliste.
  • Die meisten deiner Mandanten sind Betriebe, für sie ist dein Geschenk eine Einnahme. Übernimmst du die Steuer pauschal mit 30 Prozent, gilt das für alle Geschenke des Jahres, und du sagst es den Beschenkten. Das gilt auch für die Bürokraft des Betriebs. Die Pauschalsteuer zählt nach der Praxis der Finanzämter nicht zu den 50 Euro.
  • Für Privatmandanten ist dein Geschenk keine Einnahme. Für dich gelten trotzdem die 50 Euro und die Liste.

In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.

Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz

Tipp

Das ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, weiß deine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was schenkt man als Steuerberater seinen Mandanten zu Weihnachten?

Allen einen Steuerkalender fürs neue Jahr mit deinem Logo, der kostet unter einem Euro und wird wirklich benutzt. Langjährige Betriebe bekommen etwas aus ihrer Region für 20 bis 40 Euro, die Person, die die Belege schickt, Pralinen mit einer Karte an sie persönlich.

Wie viel darf ein Geschenk an Mandanten kosten?

In Deutschland bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr ohne Umsatzsteuer, wenn deine Kanzlei Vorsteuer abzieht. Alle Geschenke an denselben Mandanten im Jahr zählen zusammen. Für Betriebe ist das Geschenk eine Einnahme, die Steuer dafür kannst du pauschal mit 30 Prozent übernehmen.

Darf ich als Steuerberater Empfehlungsgebern etwas schenken?

Eine Karte mit Dank für die Zusammenarbeit ist in Ordnung. Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen darfst du weder geben noch annehmen. Ein Geschenk, das sich nach der Zahl der vermittelten Mandanten richtet, ist deshalb tabu. Im Zweifel fragst du deine Steuerberaterkammer.

Darf ich als Steuerberater Geschenke annehmen?

Kleine Aufmerksamkeiten deiner Mandanten, etwa Plätzchen im Advent, sind üblich. Vorteile von Dritten und Provisionen gefährden deine Unabhängigkeit. Die Weinkiste von einem Anbieter, den du Mandanten empfiehlst, gibst du deshalb zurück.

Welche Werbeartikel eignen sich für Steuerberater?

Dinge, die mit der Arbeit mit dir zu tun haben: der Steuerkalender mit Logo, ein beschrifteter Ordner mit Registern für Gründer, eine feste Mappe für den Jahresabschluss oder ein Taschenrechner. Kugelschreiber haben deine Mandanten schon genug.

Passt dazu

Fiona, deine Marketing-Managerin

Zeig deinen Dank an die Mandanten auch auf Instagram und in deinem Google-Profil.

  • Fiona plant deine Beiträge für Advent, Feiertage und Jahresstart
  • Sie sagt dir, welches Foto sie braucht, und schreibt in deinem Ton
  • Du gibst per WhatsApp frei, erst dann geht etwas raus
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