
Kundengeschenke für Versicherungsmakler: Ideen bis 15 Euro
Als Versicherungsmakler darfst du Kunden nur Kleinigkeiten schenken, meist bis 15 Euro pro Vertrag und Jahr. Hier stehen Ideen, die trotzdem ankommen, mit Kartentexten und den Regeln.
Von Jessica, Social-Media-Expertinaktualisiert am
Kurz gesagt
Als Versicherungsmakler giltst du in Deutschland als Versicherungsvermittler, und Vermittler dürfen ihren Kunden neben dem Vertrag keine Vorteile geben. Erlaubt sind nur Kleinigkeiten: beim Abschluss Geschenke bis zusammen 15 Euro pro Vertrag und Jahr, im laufenden Vertrag Sachgeschenke in ähnlicher Höhe. Gutscheine und Geld gehen im laufenden Vertrag gar nicht, auch nicht der Tankgutschein für 10 Euro.
Ein Kunde, der dir seine Haftpflicht, sein Haus und seine Familie anvertraut, will keinen Präsentkorb, sondern das Gefühl, dass du an ihn denkst. Ein Rauchmelder fürs neue Kinderzimmer oder ein Unfallbericht-Set fürs Handschuhfach sagt mehr über deine Arbeit als jeder Kugelschreiber mit Logo.
Weihnachten ist nicht der einzige gute Moment. Schenk bei der Policenübergabe, nach einem gut erledigten Schaden, zur Geburt oder zum Einzug ins eigene Haus. Dann kommt das Geschenk mit einem Grund, und der Kunde erzählt davon.
Ideen aus deinem Beruf, alle unter 15 Euro
Am besten kommen Dinge an, die zum Risiko des Kunden passen und im Ernstfall helfen. Die Preise sind grobe Ladenpreise für kleine Mengen.

- Das Unfallbericht-Set fürs Handschuhfach, 3 bis 6 Euro: ein gedruckter Europäischer Unfallbericht, ein Kugelschreiber, die Schadennummer der Kfz-Versicherung und deine Handynummer in einer Klarsichthülle. Passt zur Übergabe jeder Kfz-Police. Wer nach einem Blechschaden am Straßenrand steht, findet darin alles und ruft zuerst dich an.
- Ein Rauchmelder mit fest eingebauter Batterie, etwa 10 bis 15 Euro, für junge Familien und alle, die gerade eingezogen sind. Für Mieter ist meist der Vermieter zuständig, im eigenen Haus ist ein zusätzlicher Melder fürs Kinderzimmer nie verkehrt.
- Ein Wassermelder für den Keller oder unter die Spülmaschine, 8 bis 15 Euro. Leitungswasser ist einer der häufigsten Schäden in der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Passt zu Hauskäufern und perfekt nach einem erledigten Wasserschaden.
- Ein Ordner für die Versicherungsunterlagen mit Register, 3 bis 8 Euro. Lege deine Übersicht der Verträge mit allen Schadennummern als erstes Blatt hinein. Den Ordner holt der Kunde jedes Mal raus, wenn etwas passiert.
- Ein Wandkalender mit den Notfallnummern der Versicherer auf der Rückseite, 2 bis 6 Euro im Druck. Die Aufsicht nennt den Kalender selbst als Beispiel für ein erlaubtes Sachgeschenk. Er hängt ein Jahr lang in der Küche, und dein Name hängt mit.
- Für Familien mit Schulkindern: Reflektoren für den Ranzen oder eine Warnweste in Kindergröße, 2 bis 5 Euro. Passt zur Kinderunfallversicherung und zum Schulanfang.
- Für Gewerbekunden: ein Frühstück fürs Team bei der Jahresbesprechung, Brötchen und Kaffee vom Bäcker nebenan. Eine Essenseinladung ist ebenfalls ein erlaubtes Sachgeschenk. Rechne vorher nach, ob du mit dem Betrag in der Grenze bleibst, die unten erklärt ist.
Wen du beschenkst und mit wie viel
Ein kleines Maklerbüro betreut schnell 400 bis 800 Haushalte und ein paar Dutzend Betriebe. Wichtig ist der Anlass: Beim Abschluss gilt eine andere Grenze als im laufenden Vertrag.
| Wer | Wie viele | Wie viel | Was passt |
|---|---|---|---|
| Neukunden bei der Policenübergabe | 30 bis 80 im Jahr | bis 15 Euro pro Vertrag | Unfallbericht-Set, Rauchmelder, Ordner mit Vertragsübersicht |
| Privatkunden zu Weihnachten | 400 bis 800 Haushalte | 2 bis 6 Euro | Karte mit Unterschrift und Kalender mit Notfallnummern |
| Kunden nach einem großen Schaden | 5 bis 20 | bis 15 Euro | Karte mit einem Satz zum Schaden, nach Wasserschaden ein Wassermelder |
| Familien mit Baby oder neuem Haus | 10 bis 30 | bis 15 Euro | Rauchmelder fürs Kinderzimmer, Wassermelder, Karte |
| Gewerbekunden | 20 bis 60 | als Sachgeschenk, nie als Gutschein | Frühstück fürs Team, Kalender, Karte zum Firmenjubiläum |
| Tippgeber und Kooperationspartner | 3 bis 15 | Karte oder Geschenk bis 50 Euro, sie sind keine Kunden | siehe Abschnitt zur 15-Euro-Grenze |
Ein Beispiel für ein Büro mit 600 Privathaushalten und 40 Gewerbekunden: 600 Weihnachtskarten mit Kalender und Porto zu je etwa 3,50 Euro sind 2.100 Euro. 50 Neukunden bekommen bei der Übergabe Geschenke für je etwa 12 Euro, das sind 600 Euro. 15 Familien mit Baby oder Haus zu je 14 Euro sind 210 Euro. 40 Gewerbekunden mit Karte und Kalender kosten etwa 160 Euro, dazu 10 Teamfrühstücke bei den größten zu je etwa 40 Euro, das sind 400 Euro, wenn 5 Prozent ihrer Jahresprämie mehr als 40 Euro sind. Zusammen knapp 3.500 Euro im Jahr. Der größte Posten ist die Weihnachtspost. Wenn du sparen musst, dann bei Kalendern für Kunden, die seit Jahren nichts mehr von dir wollten.
Die 15-Euro-Grenze: was du schenken darfst
Versicherungen dürfen nicht über Rabatte oder Geschenke verkauft werden, sondern über Leistung und Preis. Deshalb ist es Vermittlern in Deutschland verboten, Kunden einen Teil der Provision zurückzugeben oder ihnen sonst etwas neben dem Vertrag zuzuwenden. Ausgenommen sind nur Kleinigkeiten. So legt die Finanzaufsicht das aus:
- Beim Abschluss oder um einen Kunden zu gewinnen: Geschenke bis zusammen 15 Euro pro Vertrag und Kalenderjahr. Für jedes weitere Vertragsjahr dürfen wieder 15 Euro dazukommen, aber nicht im Voraus für mehrere Jahre.
- Im laufenden Vertrag: bis 15 Euro oder bis 5 Prozent der Jahresprämie pro Jahr. Bei großen Gewerbeverträgen kann das mehr sein. Es muss aber eine Sache oder eine Leistung sein, die Aufsicht nennt Kalender, Essenseinladungen, Konzertkarten und Stadionbesuche.
- Bargeld und Gutscheine sind im laufenden Vertrag tabu, auch kleine. Ein Gutschein zählt dort wie Bargeld.
- Die Grenze gilt pro Vertrag. Hat eine Familie fünf Verträge über dich, heißt das nicht, dass du ihr einen Korb für 75 Euro schenken solltest. Schenk dem Haushalt etwas Kleines und rechne nicht hoch.
- Gibst du Provision dauerhaft in den Vertrag weiter, also als niedrigere Prämie oder bessere Leistung, ist das erlaubt. Das ist dann aber kein Geschenk, sondern Teil des Vertrags, und läuft über den Versicherer.

Ein Verstoß kann ein Bußgeld kosten, und Mitbewerber können abmahnen. Der Dank an einen Bestandskunden, der dir einen Freund empfohlen hat, bleibt deshalb am besten im selben kleinen Rahmen: eine Karte und ein Sachgeschenk, kein Geld.
Tippgeber, die dir nur einen Kontakt nennen und selbst nicht beraten, fallen nicht unter diese Grenze. Ihnen kannst du eine vorher vereinbarte Tippgeberprovision zahlen. Gibt der Tippgeber sie an den Kunden weiter, ist es wieder ein verbotener Vorteil. Steuerberater dürfen für Empfehlungen grundsätzlich nichts annehmen, und viele Bank- und Autohausmitarbeiter auch nicht. Frag vorher.
In Österreich und der Schweiz gilt die deutsche 15-Euro-Regel nicht. Auch dort musst du im besten Interesse des Kunden handeln. Ob ein Geschenk passt, sagt dir im Zweifel deine Fachgruppe in der Wirtschaftskammer oder dein Branchenverband.
Was auf die Karte kommt
Die Karte zählt bei dir mehr als das Geschenk, und sie fällt nicht unter die 15 Euro. Nenn den Anlass und schreib, wofür der Kunde dich jetzt braucht. Unterschreib mit deinem Namen und deiner Handynummer, nicht mit der Servicenummer.

- Zur Policenübergabe: „Liebe Frau Yilmaz, ab heute ist Ihr Haus versichert. Den Ordner nehmen Sie bitte raus, wenn etwas passiert, und rufen dann zuerst mich an. Herzlich, Thomas Berger“
- Nach einem erledigten Schaden: „Lieber Herr Kowalski, drei Wochen Trocknungsgeräte im Keller sind vorbei, und die Versicherung hat bezahlt. Damit es nicht wieder passiert, liegt ein Wassermelder bei. Alles Gute!“
- Zur Geburt: „Willkommen, kleine Mila! Liebe Familie Schäfer, herzlichen Glückwunsch. Der Rauchmelder ist fürs Kinderzimmer. Über alles andere reden wir in Ruhe, wenn Sie wieder schlafen.“
- Zum Einzug ins eigene Haus: „Lieber Herr Neumann, liebe Frau Neumann, Glückwunsch zum eigenen Dach über dem Kopf. Wir haben es versichert, Sie dürfen es jetzt genießen.“
- Zu Weihnachten an Privatkunden: „Danke, dass Sie mir auch dieses Jahr vertraut haben. Ich wünsche Ihnen Feiertage, an denen Sie mich nicht brauchen. Und wenn doch: Meine Nummer steht auf dem Kalender.“
- An einen Gewerbekunden: „Lieber Herr Albrecht, 25 Jahre Schreinerei Albrecht, und seit zwölf Jahren darf ich dabei sein. Auf die nächsten 25, ohne Großschaden!“
Dein Jahr mit Kundengeschenken, vom Abschluss bis Weihnachten
Vorrat für jeden Abschluss
Leg einen kleinen Vorrat an: Unfallbericht-Sets, Rauchmelder, Ordner. Dann musst du vor der Policenübergabe nicht einkaufen. Notier im Maklerprogramm, was der Kunde bekommen hat, dann weißt du, was in diesem Jahr noch geht.
Nach einem großen Schaden
Wenn die Versicherung bezahlt hat und der Handwerker weg ist, schick die Karte. Jetzt erinnert sich der Kunde, wer ihm geholfen hat. Ein guter Moment, um freundlich um eine Google-Bewertung zu bitten.
Beim Jahresgespräch
Den Kalender fürs nächste Jahr bringst du gleich mit. Bei Gewerbekunden lädst du zum Frühstück oder Mittagessen ein und besprichst die Verträge dabei, statt im Besprechungsraum zu sitzen.
Anfang November
Kalender und Karten bestellen, Druckereien brauchen im Advent länger. Lass die Liste aus deinem Programm ziehen und streich alle, die gekündigt haben oder keine Post möchten.
Bis Mitte Dezember
Karten von Hand unterschreiben und abschicken. Für Gewerbekunden, die zwischen den Jahren schließen, lieber in der ersten Dezemberwoche. Schreib in die Karte, wie du über die Feiertage im Schadenfall erreichbar bist.
Was du besser lässt
- Gutscheine fürs Restaurant, Tankgutscheine oder Amazon-Karten. Im laufenden Vertrag zählen sie wie Bargeld, und auch beim Abschluss ist ein Gutschein über 15 Euro zu viel.
- Das Geschenk als Lockmittel: „Wer bis Jahresende wechselt, bekommt einen Rucksack.“ Das ist genau, was die Regel verhindern soll, und es bringt Kunden, die beim nächsten Rucksack wieder wechseln.
- Die Provision mit dem Kunden teilen, weil er so nett fragt. Bar oder per Überweisung ist das verboten. Erlaubt ist nur der Weg über eine dauerhaft niedrigere Prämie im Vertrag.
- Teure Geschenke an den Geschäftsführer eines Gewerbekunden. Für ihn persönlich ist das Geschenk eine Einnahme. Lieber das Frühstück fürs ganze Team.
- Den Kugelschreiber mit Logo als einziges Geschenk zu Weihnachten. Er ist erlaubt, aber niemand erinnert sich daran. Ein Kalender mit den Notfallnummern hängt das ganze Jahr.
- Tippgeberprovisionen an Steuerberater, Bankberater oder Mitarbeiter von Autohäusern, ohne zu fragen. Viele dürfen nichts annehmen und kommen dadurch in Schwierigkeiten.
Steuer in Kürze
- Bis 50 Euro pro Person und Jahr kannst du ein Geschenk absetzen. Als Makler machst du meist nur umsatzsteuerfreie Umsätze und ziehst keine Vorsteuer. Dann zählt der Bruttopreis, also inklusive Mehrwertsteuer.
- Für dich ist meist nicht die Steuer die enge Grenze, sondern die Aufsicht mit ihren 15 Euro. Wer im Rahmen der Aufsicht bleibt, ist bei Privatkunden fast immer auch steuerlich auf der sicheren Seite.
- Kalender, Ordner und Kugelschreiber bis 10 Euro, die viele bekommen, brauchen keine Namensliste. Für alles darüber notierst du Name, Anlass, Datum und Preis, etwa „Familie Schäfer, Rauchmelder zur Geburt, 12.3., 14 Euro“.
- Gewerbekunden und ihre Mitarbeiter bekommen dein Geschenk geschäftlich. Für sie kann es eine Einnahme sein. Du kannst die Steuer dafür pauschal mit 30 Prozent übernehmen und sagst ihnen das dann.
In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.
Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz
Das ist ein Überblick und keine Rechts- oder Steuerberatung. Zur 15-Euro-Grenze hilft dir deine IHK oder dein Maklerverband, zur Steuer deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viel darf ein Versicherungsmakler einem Kunden schenken?
In Deutschland beim Abschluss Geschenke bis zusammen 15 Euro pro Vertrag und Jahr. Im laufenden Vertrag erlaubt die Aufsicht pro Jahr bis 15 Euro oder bis 5 Prozent der Jahresprämie, aber nur als Sache oder Leistung, etwa einen Kalender oder eine Essenseinladung.
Darf ich als Versicherungsmakler Gutscheine verschenken?
Im laufenden Vertrag nicht, denn Gutscheine zählen dort wie Bargeld. Beim Abschluss wäre ein Gutschein höchstens bis 15 Euro denkbar. Ein Sachgeschenk ist in beiden Fällen der sichere Weg.
Gilt die 15-Euro-Grenze auch für Weihnachtsgeschenke?
Ja, denn ein Weihnachtsgeschenk an Bestandskunden ist ein Vorteil neben dem Vertrag. Eine Karte mit Kalender für ein paar Euro ist unproblematisch. Teure Präsentkörbe sind es nicht.
Ist die Geschenkgrenze für Versicherungsvermittler noch 35 Euro?
Nein. Die 35 Euro waren die alte Steuergrenze für absetzbare Geschenke, seit 2024 sind es 50 Euro pro Person und Jahr. Für Versicherungsvermittler ist aber meist die 15-Euro-Grenze der Aufsicht die engere Grenze.
Darf ich einem Kunden danken, der mich weiterempfohlen hat?
Ja, mit einer Karte und einer Kleinigkeit im Rahmen der 15 Euro, als Sachgeschenk. Geld oder Gutscheine für die Empfehlung gibst du einem Kunden besser nicht.
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