
Werbegeschenke für Zahnärzte: was Patienten bekommen dürfen
Was Patienten, Kinder, Labor und überweisende Kollegen bekommen dürfen und was es kostet. Mit Budget, Kartentexten ohne Behandlungsdetails und Fahrplan bis Weihnachten.
Von Jessica, Social-Media-Expertinaktualisiert am
Kurz gesagt
Eine Zahnarztpraxis darf ihren Patienten weniger schenken als jeder Friseur. Wirbt ein Geschenk für eine Behandlung, sind nur Dinge von geringem Wert erlaubt, auf denen dauerhaft der Name der Praxis steht, oder echte Kleinigkeiten. Für Kleinigkeiten ohne Namen ziehen die Gerichte die Grenze bei etwa einem Euro. Die gute Nachricht: Das, was Patienten von dir ohnehin erwarten, kostet genau so wenig.
Die sichere Linie für Weihnachten ist deshalb kurz: eine Zahnbürste oder Zahnseide mit dem Namen der Praxis, für alle gleich, an der Rezeption beim Abmelden überreicht. Kinder greifen nach der Behandlung in die Schatzkiste. Keine Gutscheine für Zahnreinigung oder Bleaching, keine Rabatte, keine Prämie für Empfehlungen.
Mehr Geld geben darfst du dort, wo kein Patient beeinflusst wird: beim Dentallabor, das dein Jahr mitgetragen hat, bis 50 Euro. Bei Kolleginnen und Kollegen, die dir Patienten überweisen, ist dagegen schon das gut gemeinte Präsent heikel. Für sie reicht eine Karte.
Was du Patienten geben kannst, mit Preisen
Alles hier ist klein, nützlich und passt zu dem, was du jeden Tag predigst. Die Preise sind grobe Stückpreise bei einigen hundert Stück, ohne Druckkosten.

- Die Zahnbürste mit dem Namen der Praxis auf dem Griff, je nach Modell etwa 35 Cent bis 1 Euro, aus Bambus kaum teurer. Der Klassiker, weil sie zweimal am Tag benutzt wird und dein Name dabei im Blick ist.
- Zahnseide mit Praxisnamen, ab etwa 70 Cent. Für die Prophylaxe-Patienten, denen deine Dentalhygienikerin seit Jahren dazu rät. Jetzt haben sie keine Ausrede mehr.
- Die Schatzkiste für Kinder: kleine Spielfiguren, Radiergummis oder Sticker aus der Großpackung, oft 10 bis 20 Cent pro Stück. Wer tapfer den Mund aufgemacht hat, darf sich eins aussuchen. Im Dezember liegt obendrauf ein Tannenzweig.
- Eine Kinderzahnbürste mit Praxisnamen, aus Holz etwa 2,50 Euro, aus Kunststoff deutlich weniger. Passt für die Kinder, die zweimal im Jahr zur Prophylaxe kommen.
- Ein Zahnputzbecher mit Logo, ab etwa 80 Cent, für Familien, die mit allen Kindern zu dir kommen.
- Eine Aufbewahrungsdose für die Knirscherschiene, um 90 Cent. Für Patientinnen mit Schiene ist das kein Werbeartikel, sondern Zubehör, das sie wirklich brauchen.
- Ein Reise-Zahnputzset, etwa 40 bis 90 Cent, für alle, die über die Feiertage zur Familie fahren.
- Zuckerfreie Minzdragees in einer kleinen Dose mit Praxisnamen, etwa 40 bis 90 Cent. Plätzchen und Lollis passen an die Rezeption einer Zahnarztpraxis eher nicht.
Wen du beschenkst und mit wie viel
In einer Praxis mit zwei Behandlern kommen im Advent schnell einige hundert Patienten, darunter alle, die für ihr Bonusheft in diesem Kalenderjahr noch einen Stempel brauchen. Erwachsene brauchen dafür eine Kontrolle pro Jahr, Kinder kommen meist zweimal. So teilst du auf:

| Wer | Wie viele | Wie viel | Was passt |
|---|---|---|---|
| Alle Patienten mit Termin im Advent | 300 bis 600 | unter 1 Euro | Zahnbürste mit Praxisnamen beim Abmelden, für alle gleich |
| Prophylaxe-Patienten | 100 bis 200 | etwa 1 Euro mehr | Zahnseide mit Praxisnamen dazu, mit dem nächsten Termin auf der Karte |
| Kinder | 40 bis 120 | 10 Cent bis 2,50 Euro | Griff in die Schatzkiste, ab und zu eine Kinderzahnbürste |
| Dein Dentallabor | 1 bis 3 | bis 50 Euro mit Mehrwertsteuer | Frühstück fürs ganze Labor mit Karte |
| Überweisende Kolleginnen und Kollegen | 3 bis 15 | nur die Karte | Ein Dank für die Zusammenarbeit, ohne Zahlen und ohne Namen von Patienten |
Ein Beispiel für eine Praxis mit zwei Behandlern: 500 Zahnbürsten mit Praxisnamen zu je etwa 45 Cent kosten 225 Euro, dazu einmalige Druckkosten, nach denen du vorher fragst. 150 Zahnseiden für die Prophylaxe zu je 70 Cent sind 105 Euro. Die Schatzkiste für 100 Kinder kostet mit einer Großpackung rund 15 Euro. Das Frühstück fürs Labor liegt bei 45 Euro, die Karten für zehn überweisende Praxen bei 15 Euro. Zusammen gut 400 Euro, und die Zahnbürsten, die übrig bleiben, gehen im Januar weiter.
Labor, Überweiser und Lieferanten: wo die Grenze liegt
Das Dentallabor ist dein Geschäftspartner, und für Geschäftspartner gelten die normalen Regeln für Geschenke: bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr, mit Namen auf der Liste. Ein Frühstück für die Zahntechniker, die im Sommer an einem Freitag noch eine Brücke für Montag möglich gemacht haben, ist genau richtig.

Andersherum wird es heikel. Das Labor, das Depot oder der Hersteller schenkt dir etwas, und du bestellst bei ihnen Zahnersatz, Material und Geräte. Die Berufsordnung verbietet dir, Vorteile anzunehmen, die mit Bestellungen oder Empfehlungen zusammenhängen, und Bestechung im Gesundheitswesen ist strafbar. Den Wandkalender und die Plätzchen fürs Team kannst du freundlich annehmen. Die Weinkiste oder die Einladung zum Wochenende gibst du lieber zurück.
Bei Kolleginnen und Kollegen, die dir Patienten schicken, ist die Linie noch klarer. Für die Überweisung von Patienten darfst du keine Vorteile versprechen oder gewähren, und schon der Anschein schadet beiden Praxen. Eine Karte mit einem ehrlichen Dank für die Zusammenarbeit ist Kollegialität. Ein Präsentkorb, der jedes Jahr größer wird, je mehr Überweisungen kommen, ist das Gegenteil.
Unsicher bei einem Geschenk an Kollegen oder vom Labor? Ein kurzer Anruf bei deiner Landeszahnärztekammer kostet nichts. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Standesregeln, dort fragst du deine Kammer oder die kantonale Zahnärztegesellschaft.
Was auf die Karte kommt
In der Zahnarztpraxis schreibst du keine Karte für einzelne Patienten mit einem Satz über ihre Behandlung. Die Brücke, die Wurzelbehandlung und die Angst vor dem Bohrer gehören nicht auf Papier, das am Kühlschrank hängt oder von der Familie gelesen wird. Schreib lieber über die Menschen in der Praxis, die Feiertage und das nächste Jahr. Per Post schickst du nur an Patienten, die eingewilligt haben, Grüße zu bekommen, und nur im geschlossenen Umschlag.
- Anhänger an der Zahnbürste: „Für die Tage mit den vielen Plätzchen. Frohe Weihnachten wünscht Ihnen das Team der Zahnarztpraxis am Park“
- Für Kinder, in die Schatzkiste gelegt: „Heute hast du den Mund ganz weit aufgemacht. Super! Frohe Weihnachten! Dein Team von der Zahnarztpraxis am Park“
- Für die Prophylaxe, mit dem nächsten Termin: „Ihr nächster Termin bei uns: Dienstag, 18. Mai, 9 Uhr. Bis dahin ruhige Feiertage und gute Zahnseide-Vorsätze! Ihre Nicole“
- An das Dentallabor: „Danke für jede Brücke, die am Freitag um vier noch auf den Weg ging, und für jeden Rückruf mitten in der Behandlung. Frohe Weihnachten an das ganze Labor! Dr. Meyer und Team“
- An eine überweisende Praxis: „Liebe Frau Kollegin Roth, danke für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Team erholsame Feiertage. Thomas Meyer“
- Aushang an der Rezeption: „Danke, dass Sie dieses Jahr bei uns waren. Nehmen Sie sich gern eine Zahnbürste mit. Vom 24. Dezember bis 3. Januar sind wir im Urlaub, den zahnärztlichen Notdienst finden Sie auf der Seite Ihrer Zahnärztekammer.“
Dein Fahrplan bis Weihnachten
Anfang November: zählen und bestellen
Schau in deine Praxissoftware, wie viele Termine im Advent eingetragen sind, wie viele davon Kinder und wie viele Prophylaxe. Dann bestellst du Zahnbürsten und Zahnseide mit Praxisnamen. Bedruckte Ware braucht oft ein bis drei Wochen, und Mindestmengen von einigen hundert Stück sind üblich.
Mitte November: Liste und Einwilligungen
Schreib auf, welches Labor und welche überweisenden Praxen eine Karte bekommen. Wer Patienten Grüße per Post schicken will, prüft vorher, wer dafür eingewilligt hat. Die Einwilligung für Erinnerungen an die Kontrolle reicht dafür nicht.
Ab 1. Dezember: an der Rezeption übergeben
Ein Korb mit den Zahnbürsten steht an der Rezeption, das Team gibt beim Abmelden jedem eine in die Hand, zusammen mit der Karte für den nächsten Termin. Die Schatzkiste bleibt im Behandlungszimmer, Kinder suchen sich direkt nach der Behandlung etwas aus.
Bis Mitte Dezember: Labor und Kollegen
Das Frühstück fürs Labor lieferst du an einem normalen Werktag, solange dort noch alle da sind. Die Karten an die überweisenden Praxen gehen in derselben Woche raus, bevor auch dort die Betriebsferien anfangen.
21. bis 23. Dezember: die letzten Tage
Heiligabend ist ein Donnerstag, viele Praxen haben danach bis Neujahr zu. Der Aushang mit Urlaub und Notdienst hängt jetzt neben dem Korb. Was an Zahnbürsten übrig ist, bekommen die Patienten im Januar.
Was du besser lässt
- Gutscheine für Zahnreinigung, Bleaching oder Zahnschmuck. Die Gebührenordnung ist verbindlich, eine verschenkte oder verbilligte Behandlung ist berufsrechtlich nicht drin, auch nicht zu Weihnachten.
- „Patienten werben Patienten“ mit einer Prämie für jede Empfehlung. Ein Geschenk, das daran hängt, wer dir neue Patienten bringt, ist genau die Art Zuwendung, die das Werberecht verbietet.
- Die elektrische Zahnbürste für die treuesten Patienten. Sie ist nützlich, aber weit über dem geringen Wert, den du Patienten schenken darfst.
- Karten mit Hinweisen auf die Behandlung, etwa „Schön, dass Ihr Implantat so gut eingeheilt ist“. Wer die Karte sieht, erfährt etwas, das unter die Schweigepflicht fällt.
- Weihnachtspost an alle aus der Kartei. Adressen von Patienten sind für die Behandlung da, Grüße per Post nur mit Einwilligung.
- Süßigkeiten in der Schatzkiste. Eltern merken sich, wenn ausgerechnet die Zahnärztin ihrem Kind einen Lolli mitgibt.
Steuer in Kürze
- Für Geschenke gilt bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr. Weil deine Behandlungen meist umsatzsteuerfrei sind und du keine Vorsteuer abziehst, rechnest du mit dem Preis inklusive Mehrwertsteuer. Das Frühstück fürs Labor für 48 Euro brutto passt, eines für 55 Euro kannst du gar nicht absetzen.
- Zahnbürsten, Zahnseide und andere Kleinigkeiten bis 10 Euro, die alle Patienten bekommen, brauchen keine Namensliste. Die Rechnung des Werbeartikel-Shops reicht.
- Für das Labor und alle anderen Geschenke über 10 Euro notierst du Empfänger, Datum, Geschenk und Preis. Verkaufst du in der Praxis Zahnpflegeprodukte, sag deiner Steuerberatung, welche davon als Geschenk rausgegangen sind.
In Österreich sind Geschenke an Kunden meist nicht absetzbar, kleine Werbegeschenke mit Logo und Warenproben eher. In der Schweiz gibt es keine feste Grenze, dort fragst du deine Treuhand.
Alle Regeln zu Kundengeschenken, auch für Österreich und die Schweiz
Das ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, weiß deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Welche Werbegeschenke darf eine Zahnarztpraxis Patienten geben?
Kleine Dinge von geringem Wert, am besten mit dem Namen der Praxis darauf: Zahnbürste, Zahnseide, Zahnputzbecher, für Kinder etwas aus der Schatzkiste. Für Kleinigkeiten ohne Praxisnamen sehen Gerichte die Grenze bei etwa einem Euro. Gutscheine für Behandlungen und Rabatte sind nicht erlaubt.
Darf ich als Zahnarzt Gutscheine für Zahnreinigung verschenken?
Nein. Die Gebührenordnung legt die Preise verbindlich fest, und eine verschenkte oder verbilligte Behandlung, die neue Termine bringen soll, ist berufsrechtlich nicht erlaubt. Bleib bei kleinen Dingen mit dem Namen der Praxis.
Darf ich überweisenden Kollegen etwas zu Weihnachten schenken?
Eine Karte mit Dank für die Zusammenarbeit ist üblich und in Ordnung. Geschenke, die als Dank für Überweisungen verstanden werden können, sind verboten, nach der Berufsordnung und im Zweifel auch nach dem Strafrecht. Frag im Zweifel deine Landeszahnärztekammer.
Was schenke ich meinem Dentallabor?
Etwas, das das ganze Labor teilt, etwa ein Frühstück an einem Werktag Anfang Dezember, mit einer Karte. Bleib unter 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer, denn Zahnarztpraxen ziehen meist keine Vorsteuer ab, und notier das Geschenk mit Namen.
Darf ich Patienten Weihnachtskarten per Post schicken?
Nur an Patienten, die eingewilligt haben, Grüße von der Praxis zu bekommen, und nur im geschlossenen Umschlag ohne Hinweis auf die Behandlung. Eine Einwilligung für Erinnerungen an die Kontrolle reicht dafür nicht. Ohne Einwilligung bleibt die Karte an der Rezeption.
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